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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/naturschutz/Cites.php 26.09.2023 14:50:45 Uhr 28.03.2024 16:07:20 Uhr

Cites – Handel mit bedrohten Arten

Das Umweltamt Dresden ist für den Vollzug der Regelungen zum Washingtoner Artenschutzabkommen sowie begleitender europäischer und nationaler Vorschriften zur Überwachung des Handels mit bedrohten Arten zuständig.

Zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Dies liegt vor allem an der großflächigen Lebensraumzerstörung durch den Menschen. Aber auch der kommerzielle Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie eine steigende Nachfrage nach exotischen Haustieren tragen zum Artenschwund bei.

Um diesem wirksam entgegen treten zu können, wurde mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, um den grenzüberschreitenden Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu kontrollieren.

Als zuständige Cites-Behörde überwacht das Umweltamt Dresden die Einhaltung aller Vorschriften, die den Handel mit besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten beschränken. Dies umfasst auch die Kontrolle spezieller nationaler Regelungen zum Besitz und zur Haltung von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Kennzeichnung.

Tier anmelden (Meldepflicht)

Sie haben eine Schildkröte, einen Graupapagei oder ein anderes besonders geschütztes Tier erworben und möchten es anmelden? Das Umweltamt ist hier die zuständige Meldebehörde.

Durch die Meldepflicht soll der Handel mit bedrohten Wildtieren kontrolliert und die Artenschutzkriminalität bekämpft werden. Tragen auch Sie zum Erhalt der natürlichen Bestände in den Ursprungsländern bei. Kaufen Sie verantwortungsbewusst und achten beim Kauf von Wildtieren auf deren Herkunft. Die Tiere sollten möglichst aus Nachzucht oder von Ranchingbetrieben stammen, denn nur so können die Wildtierbestände geschont werden.