Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/lagerfeuer.php 09.04.2024 13:39:30 Uhr 19.04.2024 06:09:30 Uhr

Lagerfeuer

An fünf durch Feldsteine mit Schild gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe ist es gestattet, mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen.  

Lagerfeuerstellen an der Elbe befinden sich an folgenden Orten:

  • Elbufer Johannstadt,
  • unterhalb der Eisenberger Straße (Stadtbezirksamt Pieschen),
  • unterhalb des Körnerweges (Fähre an der Drachenschänke) (Stadtbezirksamt Neustadt),
  • Hosterwitz, ehemalige Fähranlegestelle Laubegaster Straße (Stadtbezirksamt Loschwitz),
  • unterhalb des Wiesenweges (Trillemündung), (Stadtbezirksamt Loschwitz).

Die Nutzung der Feuerstellen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes mit festliegendem Datum und Ortsbezug, die hier durch den Ausdruck des maschinell erstellten Bescheides ersetzt wird. Der Bescheid ist nur mit Bezahlstempel gültig. Die Gebühr beträgt 10 Euro und ist vor Durchführung des Lagerfeuers/Grillens bei der Stadtkasse oder in den Bürgerbüros in den Stadtbezirksämtern zu entrichten.

Die Buchung einer Feuerstelle ist ab vier Wochen (28 Tage) vorher bis zum Vortag des gewünschten Termins möglich.

Die Stornierung kann vor dem gebuchten Termin telefonisch bzw. per Fax oder Mail beim Umweltamt erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.

Beantragen Sie online die Zustimmung zu einem Lagerfeuer und vergessen Sie bitte nicht, den maschinell erstellten Bescheid auszudrucken:

Bitte beachten Sie die aktuelle Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Dresden

Online-Anmeldung - Wartungsarbeiten

Aufgrund von technischen Problemen ist die Buchung von Lagerfeuerstellen derzeit nicht möglich. Wir arbeiten daran und bitten um Ihr Verständnis.

Hinweise

Bei Feuern und Grillfeuern sind die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.

Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten.

An der Elbe gelten die Restriktionen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Feuerstellen und Grillplätze im Schutzgebiet, dass das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze verboten ist. Die Genehmigung des Umweltamtes zur Nutzung der Feuerstellen beinhaltet nicht die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen bzw. zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc.

Beachten Sie bitte auch, dass die Elbwiesen zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden dürfen.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.