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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/kartierung/laermindex.php 28.04.2023 12:59:19 Uhr 19.04.2024 20:55:54 Uhr

Lärmindizes

Für die Bewertung der Auswirkungen von Lärm auf die Bevölkerung sollen zwei Lärmindizes verwendet werden (§ 2 der 34. BImSchV):

  • der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Day-Evening-Night) LDEN und 
  • der Nacht-Lärmindex (Night) LNight.

Dabei wird davon ausgegangen, dass Zusammenhänge zwischen dem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und den vom Lärm ausgehenden Belästigungen sowie zwischen dem Nacht-Lärmindex und lärmbedingten Schlafstörungen bestehen.

Der Nacht-Lärmindex  LNight ist ein äquivalenter Dauerschallpegel (Mittelungspegel) für die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt. Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN berücksichtigt neben dem Nacht-Lärmindex die Mittelungspegel für die Tagstunden von 6 bis 18 Uhr und für die Abendstunden von 18 bis 22 Uhr. Dabei werden eine höhere Lästigkeit der Lärmereignisse in den Abend- und Nachtstunden als in den Tagstunden unterstellt und für diese Zeiten Zuschläge von 5 bzw. 10 dB(A) zu den jeweiligen Mittelungspegeln erteilt.

Für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex gibt es in den übrigen für die Geräusche des Straßenverkehrs eingeführten nationalen Berechnungsvorschriften keine Entsprechung. Auch der Nacht-Lärmindex kann nicht direkt mit dem Nacht-Beurteilungspegel und den für ihn gültigen nationalen Richt- und Grenzwerten verglichen werden. Insbesondere mit zunehmendem Abstand zur Quelle können je nach Berechnungsvorschrift erhebliche Abweichungen bei den Pegelwerten auftreten.