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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/Laerm-Grundbegriffe.php 15.04.2024 15:11:34 Uhr 25.04.2024 13:47:47 Uhr

Wichtige Grundbegriffe

Lärm ist ein unerwünschter Schall, der den Hörer stört, belästigt oder gefährdet. Lärm ist somit keine physikalische, sondern eine subjektive Größe. Daher ist er nicht messbar. Für die Beurteilung von Schall als Lärm sind die Betroffenen maßgebend.

Messbar sind allerdings die auftretenden Geräusche bzw. Schallereignisse. Schall sind mit dem Gehör wahrnehmbare Schwingungen, insbesondere der Luft. Für die Lautstärkeempfindung des menschlichen Ohres ist neben dem Schalldruck auch die Anzahl der Schwingungen pro Zeiteinheit, die Frequenz, bestimmend.

Das menschliche Gehör verfügt zwischen der unteren Hörschwelle und der Lärm-Schmerzgrenze über eine außerordentlich große Spanne zur Wahrnehmung des Schalldrucks. So ist der Schalldruck an der Schmerzgrenze etwa drei Millionen mal so groß wie an der Hörschwelle. Der Schalldruckpegel wird mit der Einheit Dezibel (dB) angegeben.

Das menschliche Ohr ist nicht für alle Frequenzen gleich empfindlich. Dem Messgerät muss deshalb ein Dämpfungsfilter vorgeschaltet werden, um das zu messende Schallsignal hörrichtig bewerten zu können. International hat sich weitestgehend die Frequenzbewertung nach der »A-Kurve« durchgesetzt. Der bewertete Schalldruckpegel wird in dB(A) angegeben.

Änderungen der Lautstärke um 1 dB(A) stellen den kleinsten, im direkten Vergleich noch hörbaren Unterschied im Lautstärkeempfinden dar. Ein Unterschied von 3 dB(A) lässt sich deutlich wahrnehmen. Er wird vom Gesetzgeber als Schwellenwert für die Wesentlichkeit einer Änderung angegeben. Eine Pegeländerung um 10 dB(A) entspricht als Höreindruck etwa einer Verdoppelung bzw. Halbierung der subjektiv empfundenen Lautstärke.

Gerade in einem städtischen Ballungsraum ist es nicht möglich, die Menschen vor jeglichem Lärm zu schützen. Daher zielt beispielsweise das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor allem auf die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen.
Darunter werden in diesem Zusammenhang Immissionen durch Geräusche verstanden, die nach Art, Dauer und Ausmaß geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen.

Ermittlung der Lärmbelastung

Die Belastung durch Geräusche lässt sich grundsätzlich entweder durch Messung vor Ort oder durch Berechnung ermitteln. Umfassende und repräsentative Messungen sind mit sehr großem Aufwand verbunden, da viele Störquellen ausgeschaltet werden müssen. Zudem sind die Messgeräte nicht in der Lage, zwischen verschiedenen Geräuschquellen zu unterscheiden.

Geräuscheinwirkungen des Verkehrs werden deshalb generell rechnerisch mittels standardisierter Verfahren ermittelt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind verlässlicher als Messungen, da sie zum Beispiel nicht von Witterungseinflüssen und Schwankungen der Verkehrsstärke abhängen. Sie spiegeln die reale Situation im Beurteilungsgebiet sehr gut wider. In nahezu allen Fällen liegen die Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnungen. Es wird also grundsätzlich »zu Gunsten der Lärmbetroffenen« gerechnet.

Ausgangsdaten für die Ermittlung des Schallpegels sind insbesondere die Stärke und die Zusammensetzung des Verkehrs, die Eigenschaften der Straße bzw. des Schienenweges, sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Hinsichtlich der Schallausbreitung werden die Abnahme der Intensität mit der Entfernung, die Reflexion an Flächen, die Abschirmung und Beugung an Hindernissen sowie die Dämpfung durch Boden- und Meteorologieeinflüsse berücksichtigt.