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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/risikomanagement-gewaesser-zweiter-ordnung.php 20.03.2024 15:10:47 Uhr 20.04.2024 15:45:59 Uhr

Hochwasserrisikomanagement – Gewässer 2. Ordnung

Für Gewässer zweiter Ordnung, von denen signifikante Hochwassergefahren ausgehen, erstellt das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden Hochwasserrisikomanagementpläne. Grundlage hierfür bilden die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 und das Wasserhaushaltgesetz vom 31. Juli 2009 in der Fassung vom 22. Dezember 2023.

Das Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die hochwasserbedingten Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Kulturgüter und die wirtschaftliche Tätigkeit zu verringern und zu bewältigen. Der erarbeitete Plan ist dann die Grundlage für die Festlegung konkreter Maßnahmen. Hochwasserrisikomanagementpläne sind in einem Zyklus von sechs Jahren zu überprüfen und – falls erforderlich – zu aktualisieren.

Die Offenlage der Hochwasserrisikomanagementpläne für den Schullwitzbach, den Blasewitzer-Grunaer Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach (kurz BGL) und den Kaitzbach sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 14. Januar bis 15. Februar 2019. Die Offenlage des Hochwasserrisikomanagementplanes für das Lotzebachsystem sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 6. Dezember 2021  bis 7. Januar 2022. Die Pläne und Anlagen sind nachfolgend jeweils unter "Dokumente und Materialien" abrufbar.

Der Hochwasserrisikomanagementplan für den Schullwitzbach wurde nach Vorstellung in der Ortschaft Schönfeld-Weißig und Besprechung im Umweltausschuss am 30. Januar 2020 durch den Stadtrat beschlossen:

Stadtratsbeschluss V0010/19 vom 30. Januar 2020

Der Hochwasserrisikomanagementplan für den BGL wurde nach Präsentation in den Stadtbezirken Prohlis, Plauen und Blasewitz sowie nach Erörterung im Umweltausschuss ebenfalls am 30. Januar 2020 durch den Stadtrat beschlossen:

Stadtratsbeschluss V3293/19 vom 30. Januar 2020

Der Hochwasserrisikomanagementplan für den Kaitzbach wurde nach der Befassung in den Gremien am 10. Juni 2021 durch den Stadtrat beschlossen.

Stadtratsbeschluss V0681/20 vom 10. Juni 2021

Der Hochwasserrisikomanagementplan für das Lotzebachsystem wurde nach der Befassung in den Gremien am 26. Januar 2024 durch den Stadtrat beschlossen.

Stadtratsbeschluss V2198/23 vom 26. Januar 2024


Hochwasserrisikomanagementplan Schullwitzbach

Weitblick mit grünen Wiesen und Feldern im Vordergrund, ein Wäldchen im Hintergrund
Durchbrochener Wegdamm am Wiesengräbchen nach dem Hochwasserereignis am 16. August 2010

Die Anlieger des Schullwitzbaches waren in der Vergangenheit oft Gefahren durch Hochwasser ausgesetzt. Seit 2002 wurde mit mehreren Maßnahmen im Umfang von rund 2,5 Millionen Euro der vorsorgende Hochwasserschutz wesentlich verbessert. Dass dies nicht ausreichte, zeigten die Schäden in Schullwitz und Eschdorf infolge des Hochwassers vom August 2010. Dieses Ereignis war Anlass für das Umweltamt, gemeinsam mit der Bürgerschaft die Erarbeitung eines Hochwasserrisikomanagementplanes Schullwitzbach zu beginnen.

Nachfolgend finden Sie die erarbeiteten Dokumente des Hochwasserrisikomanagementplanes für den Schullwitzbach, bestehend aus Bericht und Anlagen. Im Bericht erwähnte Anhänge, wie geodätische Grundlagen und Modellberechnungen, können bei Bedarf im Umweltamt eingesehen werden.


Hochwasserrisikomanagementplan Blasewitzer-Grunaer Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach

Braunes Flusswasser fließt an einer Mauer in einen Kanal mit Metallgitter
Einstau am Treibgutfang am Spielplatz Heiligenbornstraße am 3. Juni 2013

Trotz einer beträchtlichen Anzahl von fertiggestellten und laufenden Maßnahmen der Hochwasservorsorge konnte nicht an allen Abschnitten des Gewässersystems Blasewitzer-Grunaer Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach (kurz BGL) ein vollumfänglicher Hochwasserschutz hergestellt werden.

Bereits im Plan Hochwasservorsorge von 2010 wurde auf die bestehenden besonderen Gefährdungen durch Bodenerosion am Oberlauf und das dadurch verursachte Zusetzen von Brücken, Verrohrungen und Rechen hingewiesen. Weiterhin ist es notwendig, einen Umgang mit den bestehenden Regenwassereinleitungen zu finden.

Die dem Hochwasserrisikomanagementplan entsprechenden Untersuchungen für den BGL wurden mit dem Stadtratsbeschluss V0431/10 vom 12.08.2010 zum PHD beauftragt und unter Einsatz von Fördermitteln des Landes Sachsen realisiert.

Der Hochwasserrisikomanagementplan Blasewitzer-Grunaer Landgraben/Koitschgraben/Leubnitzbach, bestehend aus Bericht sowie Anlagen und Anhängen (Stand: jeweils Juni 2013), steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Die Maßnahmen sind außerdem in einer tabellarischen Übersicht (Stand: Dezember 2018) dargestellt.


Hochwasserrisikomanagementplan Kaitzbach

Braunes Wasser staut sich auf einer Wiese und fließt in ein großes Loch mit grüner Umzäunung
Überstau des Hochwasserrückhaltebeckens Kaitzbach 1, Hugo-Bürkner-Park, am 27. Mai 2014

Nach dem Hochwasser von 2002 am Kaitzbach wurden im Rahmen des Plans Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verschiedene Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementes entwickelt und größtenteils bereits umgesetzt. Dazu zählen u.a. der Bau und die Erweiterung von Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Kaitzbach und Nöthnitzbach, die Beseitigung verschiedener hydraulischer Engstellen sowie die Errichtung von Treibgut- und Geschiebefängen.

Trotz dieser Maßnahmen kam es bei den Hochwasserereignissen 2013 und 2014 im Mittel- und Unterlauf zu Überschwemmungen. Dazu zählen Überschwemmungsflächen in Kleingartenvereinen und die Notentlastung am HWRB Hugo-Bürkner-Park mit großflächigen Überschwemmungen des sich anschließenden stark urban geprägten Gebietes sowie der Überlastung einiger Verrohrungen und Brücken im weiteren Gewässerverlauf, wodurch Teile des Großen Gartens längere Zeit unter Wasser standen.

Der Hochwasserrisikomanagementplan für den Kaitzbach wurde auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses V0431/10 zum PHD vom 12.08.2010 beauftragt und unter Einsatz von Fördermitteln des Landes Sachsen realisiert. Nachfolgend finden Sie den Bericht und die Anlagen des Hochwasserrisikomanagementplanes Kaitzbach. Im Bericht erwähnte Anhänge, wie Regendaten, können bei Bedarf im Umweltamt eingesehen werden.


Hochwasserrisikomanagementplan Lotzebachsystem

Braune Wassermassen strömen entlang einer Straße
Hochwasserereignis 2014 am Lotzebach

Veranlassung für die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplanes für das Lotzebachsystem waren, neben dem Hochwasserereignis vom August 2002, die in den letzten Jahren aufgetretenen Starkregenereignisse im Einzugsgebiet. Die sich daraus entwickelnden Hochwasser führten zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen entlang der Gewässer sowie in den Gewässern. Der vorliegende Plan betrachtet die Hochwassergefahren im gesamten Einzugsgebiet (1.329 Hektar), schwerpunktmäßig in den Siedlungsgebieten am Lotzebach und am Tännichtgrundbach sowie in den unteren Abschnitten der Nebengewässer Hässiger Bach, Rauschebach und Amselgrundbach. Besonders berücksichtigt wurden dabei die Erfahrungen während des Hochwasserereignisses im Mai 2014. Demnach spielen neben den Abflüssen in den Bächen auch wild abfließendes Wasser auf den Talhängen sowie die Geschiebe- und Treibgutproblematik besondere Rollen.

Bei der Erstellung des vorliegenden Planes wurde gemäß Stadtratsbeschluss vom 12. Juni 2008 das Schutzziel HQ100 (100-jährliches Hochwasser) für Siedlungsgebiete mit zusammenhängender Bebauung angestrebt. Bei Umsetzung der Maßnahmen der Vorzugsvariante kann für den Großteil der hochwassergefährdeten Siedlungsgebiete ein solcher Schutzgrad erreicht werden. Es verbleiben jedoch Bereiche, in denen dieses Schutzziel mit einem vertretbaren Aufwand durch Maßnahmen in und an den Gewässern oder baulich-technische Schutzmaßnahmen nicht erreicht werden kann. Eine weitgehende Verringerung der Hochwasserrisiken bis HQ100 ist dort nur durch geeignete Schutzmaßnahmen von Einzelobjekten möglich.