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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/risikomanagement-elbe-gewaesser-erster-ordnung.php 07.01.2022 07:26:13 Uhr 19.04.2024 19:11:51 Uhr

Hochwasserrisikomanagement – Elbe und Gewässer 1. Ordnung

Hochwasserrisikomanagement

Das Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die hochwasserbedingten Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Kulturgüter und die wirtschaftliche Tätigkeit zu verringern und zu bewältigen. Der erarbeitete Plan ist dann die Grundlage für die Festlegung konkreter Maßnahmen. Hochwasserrisikomanagementpläne sind in einem Zyklus von sechs Jahren zu überprüfen und – falls erforderlich – zu aktualisieren.

Auf der Grundlage der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007) sowie des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG vom 31. Juli 2009 in der Fassung vom 18. Juli 2017) werden von den zuständigen Institutionen – Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) – Dokumente der Hochwasserrisikomanagementplanung erarbeitet und veröffentlicht.

Die von der IKSE und der FGG Elbe erarbeiteten Dokumente (A- und B-Ebene) für den Zeitraum 2022 bis 2027 sowie zurückliegender Zeiträume sind über folgende Links erreichbar:

Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
Flussgebietsgemeinschaft Elbe


Zu den Hochwasserrisikomanagementplänen für die Elbe für den Zeitraum 2022 bis 2027 (A- und B-Ebene) hat die Landeshauptstadt Dresden im Rahmen eines Anhörungsverfahrens im Juni 2021 Stellungnahmen unter Gremienvorbehalt abgegeben. Diese wurden vom Stadtrat mit Beschluss zur Vorlage V1136/21 am 16.12.2021 bestätigt und sind im Ratsinformationssystem veröffentlicht:

Ratsinformationssystem – Dokumente zur Vorlage V1136/21


Die von der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen im Auftrag des SMEKUL zu erstellenden Dokumente der Hochwasserrisikomanagementplanung für die Elbe (C-Ebene) werden im ersten Halbjahr 2022 unter Mitwirkung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften aktualisiert.