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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/grundwasser/020_grundwassernutzung.php 09.11.2015 15:58:18 Uhr 28.03.2024 21:36:26 Uhr

Grundwassernutzung

Das Grundwasser ist per Gesetz ein Gewässer und unterliegt damit den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Wassergesetze.


Arten der Nutzung

  • Entnehmen von Grundwasser über Brunnen
  • Einleiten von Stoffen (z.B. Niederschlagswasser)
  • Absenken und Aufstauen
  • teilweise auch Einbringen von Erdwärmesonden

Die wasserrechtliche Beurteilung von Eingriffen in das Grundwasser ist besonders schwierig, da es für den Betrachter unsichtbar ist und nur aufwendig erkundet werden kann.


Wasserrechtliche Erlaubnis

Für Grundwasserbenutzungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die von der Wasserbehörde erteilt wird. Ausnahmen bilden alle die Grundwasserbenutzungen, die unter Einhaltung der Wassergesetze und einer auf deren Grundlage erlassenen Verordnung erlaubnisfrei ausgeübt werden dürfen.


Eingriffe durch Bauvorhaben

Die Eingriffe in das Grundwasser durch Bauvorhaben lagen 2011 bis 2014 zwischen 16 Vorhaben und 25 Vorhaben (2014) und damit etwa auf dem Niveau der Vorjahre.

Schwerpunkte

  • Sanierungen von Abwasserkanälen der städtischen Kanalisation
  • Bauvorhaben öffentlicher Versorgungsträger

Private Nutzung

Die Errichtung privater Haus- bzw. Gartenbrunnen zur Grundwassernutzung bleibt sei 2011 etwa konstant. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden jährlich etwa 50 Haus- oder Gartenbrunnen neu angezeigt.

Die Formulare zu den wasserrechtlichen Verfahren finden Sie im Online-Rathaus unter

Erdwärme nutzen

Der Trend zur Nutzung erneuerbarer Energien hat sich auch auf die Anzahl der Anlagen zur Nutzung von Erdwärme und die dafür erforderlichen Wasserrechtsverfahren ausgewirkt.

Die im Untergrund gespeicherte Energie lässt sich zum Heizen oder Kühlen nutzen. Interaktive Karten mit ausführlichen Erläuterungen informieren, wo wieviel Energie gewinnbar ist und welche rechtlichen Einschränkungen zu beachten sind.