Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/stadtreinigung/Illegale-Ablagerungen.php 24.10.2023 10:55:02 Uhr 28.03.2024 13:24:36 Uhr

Illegale Ablagerungen von Abfällen

Die Landeshauptstadt Dresden musste im Jahr 2018 über 414 Tonnen Restabfall, Sperrmüll und Grünabfall von öffentlichen Flächen zu entfernen, hinzu kamen zahlreiche Stückgüter, unter anderem 132 Kühlgeräte, 202 Bildschirmgeräte und 718 Fahrzeugreifen. Das Einsammeln und Entsorgen der illegalen Ablagerungen verursachte Kosten in Höhe von 178.991 Euro.

Derartige Ablagerungen belasten die Umwelt und verschandeln die Umgebung. Besonders gefährlich wird es, wenn schadstoffhaltige Abfälle abgelagert werden.

Dabei werden viele dieser Abfälle gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen und bei mobilen Sammlungen  angenommen.

zu den Wertstoffhöfen

zu den mobilen Sammlungen

Illegale Ablagerung von Abfällen auf den Elbwiesen


Bei Feststellung einer illegaler Ablagerung von Abfällen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

  • auf öffentlichen Flächen
    an die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst
    im Ordnungsamt 
  • auf privaten Grundstücken
    an das Sachgebiet Abfall und Brachflächen 
    im Umweltamt


Diese Behörden prüfen den jeweiligen Tatbestand und versuchen den Verursacher der illegalen Ablagerung zu ermitteln.  

Bei erfolgloser Ermittlung wird von der Stadt die ordnungsgemäße Beseitigung beauftragt und kontrolliert.

Kontakt

Ordnungsamt

Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst


Telefon 0351-4886333

Umweltamt

SG Abfall und Brachflächen


Telefon 0351-4886239