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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/kommunalwahl/c_17.php 11.04.2024 20:57:25 Uhr 18.04.2024 14:46:58 Uhr

Einreichung von Wahlvorschlägen

Parteien und Wählervereinigungen konnten vom 8. März bis zum 4. April 2024 ihre Wahlvorschläge beim  Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einreichen. Wahlvorschläge enthalten Kandidierende, die sich zur Wahl aufstellen lassen. In dieser Frist konnten Parteien und Wählervereinigungen auch Unterstützungsunterschriften sammeln.

Am 11. April 2024 entscheidet der Gemeindewahlausschuss im Neuen Rathaus, ob die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen oder zurückgewiesen werden. Auch die eingereichten Unterstützungsunterschriften werden geprüft. Damit wird entschieden, welche Parteien und Wählervereinigungen mit ihren Kandidierenden auf dem Stimmzettel stehen. 

Am 2. Mai 2024 wird die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.