Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/zweitwohnungssteuer.php 12.12.2023 09:44:40 Uhr 19.04.2024 09:41:22 Uhr

Zweitwohnungssteuer

Ihre Nebenwohnung in Dresden müssen Sie bei der Meldebehörde anmelden. Auf diese Wohnung erhebt die Landeshauptstadt Dresden eine Zweitwohnungssteuer. Diese Steuer haben alle volljährigen Personen zu entrichten, die in der Stadt Dresden im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung beziehen oder bereits eine solche Wohnung bezogen haben. Die Anmeldung bei der Meldebehörde gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.