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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/winterdienst.php 30.11.2023 14:09:13 Uhr 29.03.2024 05:34:30 Uhr

Winterdienst, Anliegerpflichten

Für den Winterdienst gibt es zwei Verantwortungsbereiche: Die Stadt Dresden sorgt für den Winterdienst im Hauptverkehrsnetz der öffentlichen Straßen. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sind für die Beseitigung von Schnee und Eis auf Gehwegen vor ihren eigenen Grundstücken verantwortlich.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden

Straßen- und Tiefbauamt
Abteilung Straßeninspektion
Sachgebiet Straßenunterhaltung und -betrieb