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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/tieraerztliche-hausapotheke.php 06.06.2015 13:00:22 Uhr 28.03.2024 23:32:08 Uhr

Tierärztliche Hausapotheke

Tierärztlichen Hausapotheke anzeigen

Im Zusammenhang mit der Eröffnung einer Niederlassung bzw. der Aufnahme einer tierärztlichen Tätigkeit als Angestellter hat der Tierarzt das Betreiben einer Tierärztlichen Hausapotheke beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.
Das zuständige Veterinäramt prüft die Ordnungsmäßigkeit der tierärztlichen Hausapotheke incl. der mitgeführten tierärztlichen Hausapotheke und stellt bei positivem Prüfungsergebnis eine Apothekenbescheinigung aus. (Erstausstellung Apothekenbescheinigung) Diese Apothekenbescheinigung muss bei Arzneimittelherstellern zum Bezug von Arzneimitteln vorlegt werden. Sie wird in der gewünschten Anzahl im Original ausgefertigt, gesiegelt und unterschrieben.
Tierärztlichen Hausapotheken sind personengebunden, jedoch können Angestellte und Stellvertreter im Auftrag für die Praxis bzw. den Arbeitgeber des Tierarztes Medikamente bestellen.
Die Kontrolle kann ausschließlich durch einen Tierarzt durchgeführt werden.

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

Festbetrag

Durchschnittliche Gebühren: 25,00 Euro