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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/spielautomatensteuer-d115.php 21.02.2024 11:01:56 Uhr 25.04.2024 23:46:50 Uhr

Spielautomatensteuer

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Spielautomatensteuer. Besteuert wird der Aufwand für die Benutzung von Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an der Öffentlichkeit zugänglichen Orten, auch wenn diese nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.

Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spielautomaten.

Die Spielautomatensteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl.

Die Steuer beträgt 

  • bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 12 % des Einspielergebnisses
  • bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit je Apparat und angefangenen Kalendermonat der Aufstellung
    • in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen 60,00 Euro
    • in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten 30,00 Euro.

Mehr Informationen zur Spielautomatensteuer finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden

Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Aufwandsteuern


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Montag: 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung