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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/pflege_d115.php 23.01.2024 16:38:27 Uhr 25.04.2024 01:19:44 Uhr

Pflege

Hilfe zur Pflege nach 7. Kapitel SGB XII

Pflegebedürftige Menschen erhalten vom Sozialamt Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren Angehörigen nicht zuzumuten ist, die Pflegekosten aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) aufzubringen. Grundsätzlich wird Hilfe zur Pflege für alle Formen der Pflege - von ambulant ("außerhalb von Einrichtungen") bis stationär ("in Einrichtungen") - geleistet. Je nach Pflegeform gibt es jedoch Besonderheiten.