Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ord_und_sich_gvd.php 05.10.2022 12:03:34 Uhr 28.03.2024 20:00:16 Uhr

Ordnung und Sicherheit

Störungen melden: 0351-4886333

Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können Sie sich an die
Führungs- und Einsatzzentrale wenden.

Telefon: 0351 488 6333

Aktueller Hinweis: Anrufe mit unterdrückter Nummer werden derzeit aufgrund hohen Spamaufkommens abgewiesen.

Montag: 7 bis 22 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 7 bis 24 Uhr
Freitag: 7 bis 3 Uhr
Samstag 10 bis 3 Uhr

Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Telefon auf das Führungs- und Lagezentrum der Polizei umgestellt.

Zuständigkeit des Gemeindlichen Vollzugsdienst

Die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst ist zuständig für:

  • die Entgegennahme von Meldungen zur Einhaltung von Ordnung und Sicherheit (FEZ)
  • den Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen in der Landeshauptstadt Dresden
  • die Kontrolle zur Einhaltung von Vorschriften
    • über die Beseitigung von Abfällen
    • über das Sammlungswesen
    • über das Reisegewerbe und das Marktwesen
    • über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
  • den Schutz der öffentlichen Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Nutzung
  • die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
  • die Betreuung technischer Anlagen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung und der stationären Geschwindigkeits- und Rotphasenüberwachung an ausgewählten Ampelkreuzungen
  • die Entgegennahme von Meldungen über Gefährdungen durch Arbeits- und Baustellen
  • die Durchsetzung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und die Einhaltung des Leinenzwanges in festgelegten Gebieten Dresdens.

Ihre Ansprechpartner zu folgenden Themen:

  • Hunde/ gefährliche Hunde: Telefon 0351/488-6334, -6357, - 6359 
  • Autowracks im öffentlichen Verkehrsraum: Telefon 0351/ 488-6390, -6394, -6398
  • Anliegerpflichten: Telefon 0351/488-6385, -6371, -6322, -6387  
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs: Telefon 0351/488-6333, -6315, -6317
  • Geschwindigkeitsüberwachung: Telefon 0351/488-6333, -6306 
  • Polizeiverordnung - Störungen: Telefon 0351/488-6334, -6357, - 6359 

Publikationen zum Stadtrecht