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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/landeserziehungsgeld_d115.php 11.08.2023 13:49:03 Uhr 25.04.2024 22:09:51 Uhr

Landeserziehungsgeld

Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder im dritten Lebensjahr ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Landeserziehungsgeld besonders jene Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes länger zu Hause bleiben und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.