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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kraftfahrzeugsteuer.php 13.08.2021 14:13:16 Uhr 28.03.2024 21:58:36 Uhr

Kraftfahrzeugsteuer

Seit 1. Juli 2010 gilt im ganzen Bundesgebiet die Verpflichtung zur Abgabe einer Einzugsermächtigung für die Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer (obligatorisches Lastschrifteinzugsverfahren nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz-KraftStG).

Erteilt der zukünftige Halter einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zur Zulassung seines Fahrzeuges,

Für Sachsen ist seit Mai 2014 die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind die Hauptzollämter.