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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kosten-unterkunft-heizung-d115.php 24.01.2024 10:35:15 Uhr 29.03.2024 15:46:02 Uhr

Leistungen für Unterkunft und Heizung

Stadt Äußere Neustadt, Ansicht vom Bischofsweg in Höhe Alaunpark

Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung haben Bürgerinnen und Bürger, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und auf Unterstützung des Jobcenters (Bürgergeld) oder Sozialamts (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) angewiesen sind.

Kosten der Unterkunft sind die Bruttokaltmiete oder - im Fall von Wohneigentum - Zinsschulden. Die Kosten müssen angemessen sein. Die Angemessenheitsrichtwerte werden mit wissenschaftlicher Begleitung regelmäßig im Abstand von zwei Jahren neu ermittelt. Die Richtwerte für die Jahre 2023 und 2024 wurden per Fortschreibungsindex jährlich angepasst, um den Umstand der Krisen und Preiserhöhungen Rechnung zu tragen. 

Kosten der Heizung sind die je nach Energieträger anfallenden Heizkosten und gegebenenfalls die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung (z. B. Boiler, Durchlauferhitzer). An Hand des Bundesheizkostenspiegels wird geprüft, ob die Kosten angemessen sind.