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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/finanzanlagenvermittler-finanzanlagenberater-EU.php 26.02.2024 12:48:57 Uhr 25.04.2024 18:59:26 Uhr

Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater

Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Gewerbetreibende im Sinne des § 34f Abs. 1 der Gewerbeordnung müssen für jedes Jahr einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung übermitteln.

Der Gewerbetreibende hat entsprechend § 21 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) unverzüglich anzuzeigen, welche Personen mit der Leitung des Betriebs oder Zweigniederlassung beauftragt sind.
Nach Aufnahme der Tätigkeit ist über die erlaubniserteilende Behörde eine Eintragung im Vermittlungsregister (§ 11a GewO) zu beantragen.
Wer Angestellte mit der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen betraut, ist gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich bei der Registerbehörde (IHK) direkt zu melden und dort eintragen zu lassen.

Kontakt

Sonstige Gewerbeerlaubnisse/ Schornsteinfegerangelegenheiten (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Gewerbeangelegenheiten

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Augsburger Straße 3
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Postfach 12 00 20
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Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

SGL Sonst. Gewerbeerlaubn./ Schornsteinfegerangel.

Telefon 0351-4885850