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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/brunnen-und-bohrungen.php 14.06.2022 15:47:50 Uhr 18.04.2024 08:11:54 Uhr

Gartenbrunnen, Hausbrunnen, sonstige Bohrungen (Grundwasser)

Die Vornahme von Arbeiten, die in das Grundwasser hineinreichen (z. B. das Errichten von Gartenbrunnen und sonstige Bohrungen bis in das Grundwasser) muss gemäß Paragraph 46 WHG angezeigt werden.

Garten und Hausbrunnen (Grundwasser)

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Sonstige Bohrungen (Grundwasser)

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Informationen zu weiteren wasserrechtlichen Verfahren und deren Antragsunterlagen finden Sie unter:

Zuständig: