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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abwasser-genehmigungen-und-anzeigen.php 10.11.2015 09:06:17 Uhr 19.04.2024 16:08:16 Uhr

Abwasser: Genehmigungen & Anzeigen

Der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen und überörtlich bedeutsamen Wasserversorgungsanlagen bedarf nach Paragraph 67 Abs. 1 SächsWG einer wasserrechtlichen Genehmigung. Genehmigungsfreie Anlagen sind in Paragraph 67 Abs. 2 SächsWG benannt.

Das Einleiten von Abwasser mit einer besonderen Schadstoffbelastung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf nach Paragraph 64 SächsWG entweder einer wasserrechtlichen Genehmigung (Par. 64 Abs. 1) oder einer Anzeige (Par. 64 Abs. 3).

Die Errichtung bzw. Stilllegung von Abwasserkanälen bedarf gemäß Paragraph 67 Abs. 4 SächsWG einer Anzeige.

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten sowie die Antragsformulare finden sich hier:

  • zum Bau und Betrieb von Anlagen: siehe Formular B 3.1 und B 3.2
  • zur Indirekteinleitung: siehe Formular B 4
  • zu Abwasserkanälen: siehe Formular B 16

Zuständig: