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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abgeschlossenheitsbescheinigung.php 16.11.2023 07:58:43 Uhr 28.03.2024 14:19:58 Uhr

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zum Erwerb von Wohnungseigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die beim Bauaufsichtsamt zu beantragen ist.

Auskünfte zur Antragstellung und zu erforderlichen Bauvorlagen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).

Zudem steht Ihnen das Bauherren-Service-Telefon unter der 0351-488-1802 zur Verfügung.

Das Antragsformular sowie die Anlage zum Antrag liegen zum Download bereit:

Wichtiger Hinweis

Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.

Ihre Beseitigungsanzeige kann erst bearbeitet werden, wenn das Formular unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen ist. 

Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:

Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter:

Zuständig: