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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Familienpass.php 19.12.2023 10:19:14 Uhr 20.04.2024 02:41:28 Uhr

Familienpass des Freistaates Sachsen

Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, 
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern, 
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. 

Die Beantragung erfolgt für Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben, in den Meldestellen und Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils 
  • Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig.

Zuständig: