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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/07/pm_006.php 31.07.2019 16:15:01 Uhr 26.04.2024 01:26:32 Uhr

Helfende Hände für die Landtagswahl 2019

4 000 Wahlhelferinnnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl benötigt

Für die Landtagswahl am 1. September 2019 benötigt die Landeshauptstadt Dresden wieder die Unterstützung von rund 4 000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Zurzeit sucht die Stadt noch insgesamt 600 Wahlhelfer, da sich zahlreiche Freiwillige bereits angemeldet haben.

Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede und jeder Wahlberechtigte werden. Für die Landtagswahl müssen sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wie kann ich mich anmelden?
Interessierte können sich am besten online unter www.dresden.de/wahlhelfer, per E-Mail an wahlhelfer@dresden.de, telefonisch unter 0351-4881118 oder bei der AG Wahlhelfer vor Ort (Theaterstraße 6, 2. Etage, Raum 227, Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr) anmelden. Wünsche hinsichtlich Funktion und Einsatzort werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Was muss ich wissen?
Bei einem erstmaligen Einsatz werden Interessierte als Beisitzer eingesetzt, sodass sie zunächst den Ablauf im Wahllokal kennenlernen. Bewerberinnen und Bewerber mit Erfahrung können auch als Wahlvorsteher oder Schriftführer sowie deren Stellvertreter berufen werden.

Am Wahltag selbst sind die Urnenwahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann ein Schichtbetrieb für den Wahlvorstand organisiert werden. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen, dabei muss der Vorstand vollständig anwesend sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit ab 15 Uhr im Gymnasium Bürgerwiese. Für krankheitsbedingte Absagen am Wahltag werden zudem Wahlhelfer als Reserve gesucht, um kurzfristig telefonisch berufen zu werden.

Für die Tätigkeit zahlt die Stadt je nach Funktion (Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer) zwischen 35 und 65 Euro pro Wahltag. Wahlvorsteher und Schriftführer sowie deren Stellvertreter erhalten entsprechende Schulungen, die sie auf ihre Tätigkeit vorbereiten. Zusätzlich steht im Vorfeld der Wahl ein Download mit den wichtigsten Eckpunkten auf der Website der Wahlbehörde zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Tätigkeit sind im Internet unter www.dresden.de/wahlhelfer zu finden.