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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/01/pm_060.php 29.01.2019 14:48:55 Uhr 19.04.2024 18:49:15 Uhr

Zum Wegwerfen zu schade? Ab in den Tauschschrank!

Erster legaler Tauschschrank in der Dresdner Neustadt

Drei Männer vor einem bunten Schrank
v.l.: Eckehard Möller, Pfarrer der Martin-Luther-Kirche, Christopher Colditz und Stadtbezirksamtsleiter André Barth

Seit heute, Dienstag, 22. Januar 2019, können Bürgerinnen und Bürger gut erhaltene, nicht mehr benötigte Kleidung, Bücher oder Spielsachen in einem Tauschschrank an der Martin-Luther-Kirche in der Neustadt zum Mitnehmen anbieten. Der vom Stadtbezirksamt Neustadt geförderte Tauschschrank ist der erste legale seiner Art in Dresden.*)

„Seitens des Stadtbezirksamtes begrüßen wir die Idee sehr. Insbesondere der Nachhaltigkeitsgedanke hat uns dazu bewogen, das Projekt auch finanziell zu unterstützen. Durch das Weitergeben kann die Lebensdauer vieler Alltagsgegenstände verlängert werden und dadurch ein Beitrag zu Müllvermeidung und Ressourcenschonung geleistet werden“, so Stadtbezirksamtsleiter André Barth. „Ich freue mich sehr, dass sich mit Christopher Colditz ein Betreiber gefunden hat, der sich dieser Sache annimmt. So wird sowohl der Tauschschrank als auch der Standplatz in Ordnung gehalten. Mein Dank gilt auch der Stadtreinigung Dresden GmbH, die den Schrank kostenfrei zur Verfügung gestellt hat und den Jugendlichen des Stadtteils, die gemeinsam mit den Streetworkern der Mobilen Jugendarbeit der Diakonie Dresden den Tauschschrank gestaltet haben.“ Das Graffiti hat 120 Euro gekostet, die vom Stadtbezirksamt Neustadt getragen werden.

„Wir unterstützen als evangelische Kirchgemeinde in der Neustadt diese Idee in unserem Stadtteil gern und hoffen, dass der Schrank im Sinne der Nachhaltigkeit rege benutzt wird“, freut sich auch Eckehard Möller, Pfarrer der Martin-Luther-Kirche.

Damit das Konzept aufgeht, appellieren die Projektpartner an die Nutzerinnen und Nutzer sich an die Spielregeln des Schrankes zu halten. Für den Tauschschrank geeignete Gegenstände sind solche, die noch funktionstüchtig und nutzbar sind und an denen andere Menschen noch Freude haben können. Ein Tauschschrank ist kein Ort für Müll. Das Sauberhalten des Umfeldes sollte im Interesse aller liegen. Viele nicht mehr brauchbare Dinge, wie Elektroaltgeräte oder Haushaltsschrott aus Metall, wie Grills, Töpfe, Kanister usw., können gebührenfrei in den Wertstoffhöfen der Stadt abgeben werden.

 

*) Werden Tauschschränke auf öffentlichen Gehwegen der Landeshauptstadt Dresden aufgestellt, stellt dies eine Sondernutzung dar und muss vom Straßen- und Tiefbauamt als Fachbehörde genehmigt werden. Erfolgt keine Antragstellung, handelt es sich um eine ungenehmigte Sondernutzung.