Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/12/pm_029.php 20.12.2018 11:20:12 Uhr 25.04.2024 17:33:12 Uhr

Wie teuer darf eine Mietwohnung werden? Neuer Online-Mietspiegel gibt Auskunft!

Die mit dem Mietspiegel 2019 geltende ortsübliche Vergleichsmiete kann ab sofort mithilfe eines neuen Online-Programms auf www.dresden.de/mietspiegel ermittelt werden.

Schritt für Schritt fragt der elektronische Mietspiegel-Rechner die notwendigen Angaben zur Wohnung ab und weist am Ende konkret aus, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für diese Wohnung ist. Dabei kommt erstmals die adressgenaue Wohnlagekarte zum Einsatz. Sie wird mit wenigen Klicks über das Online-Programm abgerufen.

Außerdem ist der Mietspiegel jetzt als Broschüre in allen Bürgerbüros und Stadtkassen gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro erhältlich.

Der qualifizierte Mietspiegel 2019 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete dient der Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen. Beim Neuabschluss eines Mietvertrages gilt der Mietspiegel nicht.