Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/11/pm_056.php 28.11.2018 08:55:34 Uhr 20.04.2024 09:07:21 Uhr

Aufruf zur Teilnahme an einer Markterkundung - Thema „Werbung auf kommunalem Grund und Boden“

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt ihre Außenwerberechte auf kommunalem Grund und Boden neu zu vergeben. Die auszuschreibenden Werberechte werden neben den klassisch beklebten, hinter- und beleuchteten sowie rotierenden Werbeträgeranlagen auch Werbung in Fahrgastunterständen und eventuell auch in digitalen Displays umfassen. Um ein möglichst umfassendes Wissen für eine Ausschreibung zu erhalten, bittet das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Dresden um Beteiligung an einer Markterkundung zur Werbung auf kommunalem Grund und Boden.  

Im Rahmen dieser Markterkundung sind Informationen zu den folgenden Themen erbeten: 

  • Empfehlungen für die optimale Werbeträgerstruktur basierend auf der Unternehmenspraxis der Marktteilnehmer bzw. aus deren Erfahrungen, 
  • Informationen zu vermarktbaren Netzgrößen und die damit verbundene Anzahl und Arten der verschiedenen Werbeträger, 
  • konkrete Standortvorschläge für die verschiedenen Werbeträgerformate sowie 
  • die benötigte Zusatzausstattung der Anlagen (Beleuchtung, Rotation, Wechsler, digitale Displays u. a.) 

Die Zuarbeiten können von den Informierenden per Brief, E-Mail oder Fax zur Verfügung gestellt werden: 

Postanschrift: 

  • Landeshauptstadt Dresden 
  • Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung 
  • Postfach 12 00 20 
  • 0 10 01 Dresden 
  • E-Mail: werberechte@dresden.de 
  • Fax: 0351-4882562 

Einreichungsschluss ist Donnerstag, 31. Januar 2019. Nach Eingang und Sichtung aller Unterlagen sind im Nachgang sowohl Telefontermine, als auch persönliche Gespräche möglich. 

Das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Aufruf zur Markterkundung kein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages ist. Die Landeshauptstadt erstattet keine Kosten. Die Rücksendung eingereichter Unterlagen ist ausgeschlossen.