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Formulare für Wahlvorschläge stehen ab 8. Oktober im Internet

Elf Wahlkreise zur Stadtratswahl am 26. Mai 2019

Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 beschlossen, das Stadtgebiet für die Stadtratswahl am 26. Mai 2019 in elf Wahlkreise einzuteilen. Die Abgrenzung der Wahlkreise ist Voraussetzung für die Aufstellung der Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen. Damit können die Aufstellungsversammlungen ab jetzt durchgeführt werden. Die erforderlichen Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge und Informationen für Wahlbewerber stehen ab dem 8. Oktober 2018 im städtischen Internetauftritt unter www.dresden.de/wahlen zur Verfügung.

Die Wahlkreise umfassen dabei folgende Gebiete der Landeshauptstadt:

  • Wahlkreis 1 Stadtbezirk Altstadt
  • Wahlkreis 2 Stadtbezirk Neustadt
  • Wahlkreis 3 Stadtbezirk Pieschen
    Wahlkreis 4 Stadtbezirk Klotzsche; die Ortschaften Weixdorf, Langebrück, Schönborn und Schönfeld-Weißig und den Statistischen Stadtteil 44 (Dresdner Heide)
  • Wahlkreis 5 vom Stadtbezirk Blasewitz die Statistischen Stadtteile 52 bis 54
    (Striesen Ost/Süd/West) und die Statistischen Bezirke 511 bis 513
  • Wahlkreis 6 vom Stadtbezirk Blasewitz die Statistischen Stadtteile 55 bis 57
    (Tolkewitz, Seidnitz, Gruna) und die Statistischen Bezirke 514 bis 518
  • Wahlkreis 7 Stadtbezirk Loschwitz ohne den Statistischen Stadtteil 44
    (Dresdner Heide); Stadtbezirk Leuben
  • Wahlkreis 8 Stadtbezirk Prohlis
    Wahlkreis 9 Stadtbezirk Plauen
  • Wahlkreis 10 vom Stadtbezirk Cotta die Statistischen Stadtteile 91 bis 94 (Cotta, Löbtau Nord/Süd, Naußlitz)
  • Wahlkreis 11 vom Stadtbezirk Cotta die Statistischen Stadtteile 95 bis 98 (Gorbitz Süd/Ost/Nord, Briesnitz) und die Ortschaften Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Mobschatz und Oberwartha