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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/09/pm_055.php 20.09.2018 11:05:27 Uhr 24.04.2024 19:39:49 Uhr

Online-Knöllchen: Verwarnung direkt online prüfen und bezahlen

Ab Montag, den 17. September 2018, gibt es in Dresden das sogenannte „Online-Knöllchen“. Wer falsch geparkt hat, erhält in gewohnter Weise den Hinweiszettel des Ordnungsamtes unter dem Scheibenwischer. Neu ist, dass sich darauf ein QR-Code und die Zugangsdaten zum Online-Portal „knoellchen.dresden.de“ befinden.

Nachdem der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes alle Daten zur begangenen Ordnungswidrigkeit erfasst hat, stehen diese sofort online zur Verfügung. Durch scannen des QR-Codes mit dem Smartphone oder durch eingeben der Adresse „knoellchen.dresden.de“ gelangt der Betroffene in das Online-Portal und kann sich mit seinen Zugangsdaten anmelden. Er kann sich den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf direkt ansehen und muss nicht mehr auf das schriftliche Verwarngeldangebot warten. Es ist ebenfalls möglich, das Verwarngeld über dieses Online-Portal zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von sieben Tagen, entfällt der Brief der Bußgeldbehörde.

„Das neue Verfahren vereinfacht den Verwaltungsaufwand und spart Portogebühren und Papier. Der Betroffene bekommt die Möglichkeit, sich noch vor Ort darüber zu informieren, was er falsch gemacht hat und kann die Parksünde schnell begleichen“, erklärt der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. „Nutzer von Mietwagen haben dann außerdem den Vorteil, das Verwarnungsgeld direkt bezahlen zu können und sparen sich damit die zusätzliche Gebühr der Mietwagenfirma“, so Sittel weiter.

Die Zahlung kann per Kreditkarte, Giropay, SEPA-Überweisungsvordruck oder mittels Girocode erfolgen. Alle Angaben werden sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Der Hinweiszettel ist in Deutsch und in Englisch verfasst. Informationen auf dem Online-Portal sind in sieben Sprachen verfügbar.

Die Software für das Online-Knöllchen stellt die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH bereit. Für diesen bürgerfreundlichen Service gibt die Stadt 22 000 Euro für den Erwerb und die Einrichtung aus. Informationen zum Online-Knöllchen sowie den Zugang zum Portal findet man im Internet unter www.dresden.de/knoellchen.

Das Online-Knöllchen ist der zweite Onlinedienst, den das Ordnungsamt den Bürgerinnen und Bürgern bei begangenen Ordnungswidrigkeiten anbietet. In Februar 2018 startete erfolgreich die Online-Anhörung, die es den Betroffenen ermöglicht, Tatbestände und Fotos bei Ordnungswidrigkeiten einzusehen und mit wenig Aufwand online Anmerkungen zu machen und zu bezahlen. Weitere Informationen dazu findet man unter www.dresden.de/online-anhoerung.