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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/05/pm_030.php 15.05.2018 10:58:06 Uhr 29.03.2024 09:28:10 Uhr

Baurecht für Bauarbeiten Oskarstraße

Gleisbauarbeiten werden so rasch wie möglich fortgesetzt

Die Baugenehmigung zur Fortsetzung der Arbeiten für die neue Stadtbahnverbindung auf der Oskarstraße in Strehlen ist erteilt. Heute, Dienstag, 8. Mai 2018, ging der Planergänzungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen für das Vorhaben Stadtbahn Dresden 2020, Verlegung der Straßenbahntrasse von der Franz-Liszt-Straße-Wasastraße in die Tiergartenstraße-Oskarstraße im Straßen- und Tiefbauamt ein.

„Mit dem Baurecht können wir die ruhende Gleisbaustelle auf der Oskarstraße endlich wieder aktivieren. Wir führen jetzt Gespräche mit den Baufirmen und stellen einen neuen Zeitplan auf. Zusammen mit den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) tun wir alles für einen möglichst raschen Baubeginn. Allerdings werden die Baufirmen aufgrund der langen Bauunterbrechung eine gewisse Zeit brauchen, um die Baustelle wieder einzurichten. Sobald der Zeitplan steht, werden die Anwohner zu einer Informationsveranstaltung einladen“, beschreibt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain die nächsten Schritte.

Formfehler führte zum Baustopp

Die am 1. März 2017 begonnen Bauarbeiten auf der Oskarstraße kamen zunächst gut voran und lagen dem Zeitplan sogar voraus. Allerdings mussten die Tätigkeiten nach nicht einmal einem Monat aufgrund eines Formfehlers der Landesdirektion Sachsen im Planfeststellungsverfahren wieder eingestellt werden.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer forderte die Landesdirektion daraufhin von Stadt und Verkehrsbetrieben eine neue verkehrstechnische Untersuchung (VTU). Diese sollte die zu erwartende Verkehrsbelastung im Baufeld rund um die Oskarstraße bis 2030 nachweisen. Das seit 2014 laufende Planfeststellungsverfahren basierte auf den Prognosezahlen bis 2025. Als Folge mussten auch die Gutachten zu Schallemissionen und Luftschadstoffen noch einmal aktualisiert werden. Diese modifizierten Bauunterlagen wurden durch die Landesdirektion erneut öffentlich ausgelegt.