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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/05/pm_023.php 14.05.2018 09:28:58 Uhr 28.03.2024 20:56:18 Uhr

Dienst-Einschränkungen zum Brückentag am 11. Mai

Verfahrensweise zum Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung Dresden

Am Freitag, 11. Mai 2018, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:

  • Zentrales Bürgerbüro Altstadt des Bürgeramtes,
  • Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, 
  • Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes,
  • Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich, zum Beispiel Museen und Theater, 
  • Städtische Bibliotheken, 
  • Sachgebiete Straßeninspektionen, Brückeninspektion und Lichtsignalanlagen des Straßen- und Tiefbauamtes, 
  • Abteilung Standesamt des Bürgeramtes
  • Einrichtungen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden, zum Beispiel die Energieverbundarena,
  • Sachgebiete Kinder- und Jugendnotdienst
  • Die städtischen Kindertageseinrichtungen halten keine Betriebsruhe und sichern die Betreuungszeiten ab.
  • Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Arbeit des Sachgebietes Infektionsschutz/Medizinalaufsicht im Gesundheitsamt werden trotz Betriebsruhe sichergestellt.
  • Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Löbtauer Straße 40:
    An dem Tag bleibt die Verwaltung geschlossen. Geöffnet ist nur die Aufnahme von Sterbefällen und die Ausgabe von Sterbeurkunden von 8 bis 15 Uhr. Gleiches gilt für Sonnabend, 12. Mai. Bereitschafts-Telefon: 0351-4393600, Infos: www.bestattungen-dresden.de.