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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/04/pm_100.php 04.05.2018 12:18:18 Uhr 20.04.2024 12:44:01 Uhr

Stadtverwaltung begrüßt Urteil im Rechtsstreit Marina Garden

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit seiner heute, Freitag, 27. April 2018, verkündeten Entscheidung im Rechtsstreit um das Bauprojekt „Marina Garden“ die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Raoul Schmidt-Lamontain, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften: „Die Landeshauptstadt Dresden hat an dieser sensiblen Stelle unmittelbar an der Elbe ihre Planungshoheit ausgeübt. Das Oberlandesgericht Dresden hat bestätigt, dass selbst wenn der Klägerin fristgerecht ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden wäre, sie keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung gehabt hätte. Das bestätigt unsere Arbeit in der Stadtplanung.“

Dr. Peter Lames, Beigeordneter für Finanzen, Personal und Recht: „Das Gericht hat die Position der Stadt bestätigt, dass die Klägerin keine Baugenehmigung erhalten hätte, selbst wenn ihr Antrag auf Bauvorbescheid früher beschieden worden wäre. Es ist also kein Schaden entstanden. Soweit das Gericht eine verzögerte Bearbeitung des Antrages auf Bauvorbescheid sieht, wird das verwaltungsintern ausgewertet werden.“