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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/04/pm_077.php 27.04.2018 14:06:43 Uhr 19.04.2024 20:59:22 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung?

Sozialamt informiert am 8. Mai 2018 über Modalitäten

Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes lädt Dresdnerinnen und Dresdner am Dienstag, 8. Mai 2018, um 18.30 Uhr zu einem Informationsabend in die Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 4307, ein. Themen sind Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Da die Platzkapazität begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 gebeten.

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche schlimme Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige – wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten – können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann immens sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.