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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/04/pm_074.php 24.04.2018 16:42:58 Uhr 28.03.2024 14:14:20 Uhr

Stadt kündigt Mietvertrag der Asylunterkunft Fritz-Reuter-Straße

Ab Juli 2018 wird das ehemalige Tryp-Hotel an der Fritz-Reuter-Straße 21 in der Neustadt nicht mehr zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern genutzt. Die Stadt hat den Mietvertrag für das Übergangswohnheim mit insgesamt 209 Plätzen jetzt fristgerecht gekündigt. Der Vertrag endet zum 16. Dezember 2018. Bereits ab 1. Juli 2018 entfallen die Kosten für Wachschutz und soziale Betreuung. Die eingesparten Mittel belaufen sich auf rund 740 000 Euro.

Die 87 Bewohnerinnen und Bewohner, die derzeit noch in dem Gebäude wohnen, erhalten entsprechend ihres individuellen Bedarfs eine geeignete Gewährleistungswohnung oder eine Unterkunft in einem der 15 städtischen Übergangswohnheime für Asylsuchende.

Hintergrund für die Aufgabe des Übergangswohnheims an der Fritz-Reuter-Straße ist die deutlich gesunkene Anzahl erstzugewiesener Asylbewerber. Die Landesdirektion Sachsen hat der Landeshauptstadt Dresden bis zur 18. Kalenderwoche 2018 insgesamt 230 Asylsuchende zur Erstzuweisung angekündigt. Zum Vergleich: Im Vorjahreszeitraum musste die Stadt 362 zugewiesene Personen unterbringen. Anfang 2016 waren es 1 174 Asylsuchende.

Das Übergangswohnheim wird seit 28. Dezember 2015 genutzt. Der Dresdner Stadtrat hatte am 10. Dezember 2015 beschlossen, das Objekt zur Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen. Die Stadt hat die gesetzliche Pflicht, die ihr vom Freistaat zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen (§ 2 Abs. 2 SächsFlüAG).