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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/03/pm_081.php 04.04.2018 14:46:44 Uhr 25.04.2024 15:03:59 Uhr

Stützmauer Calberlastraße/Ecke Pillnitzer Landstraße wird ersetzt

Seit Februar 2018 läuft der Ersatzneubau der Stützmauer an der Calberlastraße/Ecke Pillnitzer Landstraße. Die Calberlastraße ist wegen der Einbahnstraßenregelung am Veilchenweg für die Erschließung der Robert-Dietz-Straße/Hegenbarthweg am Elbhang alternativlos. Sie hat deshalb eine hohe Priorität beim Straßenunterhalt. Seit 1995 wurde im Zuge mehrerer Instandsetzungsmaßnahmen die Tragfähigkeit der weiter bergauf befindlichen Stützmauern erhöht. In einem weiteren Schritt folgt jetzt die Stützmauer Calberlastraße/Ecke Pillnitzer Landstraße.

Zu den wesentlichen Schäden der fast 100-jährigen Stützwand zählen massive Verformungen der Brüstungsmauer. Die Sandsteinbrüstung ist mittlerweile bis zu 15 Zentimeter gegenüber der ursprünglichen Lage versetzt. Es treten Steinversätze und Risse von bis zu fünf Millimetern auf. Da die rechnerische Tragfähigkeit der Stützwand im Kreuzungsbereich zur Pillnitzer Landstraße nicht mehr gegeben ist, gilt eine Tonnagebegrenzung auf 16 Tonnen. Schwerere Fahrzeuge, wie Feuerwehr-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Anliefer- und Baufahrzeuge, konnten die Straße nur mit einer Ausnahmegenehmigung passieren. Da die Auflagen von den Fahrern oft missachtet wurden, führte dies regelmäßig zu Konflikten. Ab März 2017 musste das Straßen- und Tiefbauamt die Ausnahmegenehmigungen deshalb aussetzen. Ziel der Bauarbeiten ist es, das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Mauer im Einklang modernen Anforderungen dauerhaft zu erhalten. Die vorhandenen Mauersteine werden wieder verwendet. Die zeitgemäße Gründung und Dimensionierung erlaubt es, dass Funktionalität, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Mauer auch in den nächsten 100 Jahren gewährleistet sind. Diesen Kompromiss zwischen Bewahren und Erneuern trägt auch der Denkmalschutz mit. In der Planungsphase wurden auch reine Instandsetzungsvarianten untersucht. Wegen der erheblichen Aufwendungen, die für Medienumverlegungen und den Straßenbau betrieben werden müssten, ist der Kostenvorteil gegenüber dem abschnittsweisen Neubau jedoch nur gering. Wegen der kürzeren Nutzungszeit einer Instandsetzung entschieden sich die Bauingenieure für den Ersatzneubau wesentlicher Stützmauerteile. Der untere Abschnitt mit dem Monument „Eingemeindung“ und die zur Pillnitzer Landstraße abzweigende Stützwand werden baulich instandgesetzt.

Bauablauf

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Arbeiten zur Medienquerung auf der Pillnitzer Landstraße stehen jetzt die Arbeiten auf der Calberlastraße an. Im ersten Bauabschnitt wird der Verkehr auf die stützwandseitige Straßenfläche verlegt und auf einem bis zu drei Meter breiten Fahrstreifen geführt. Bis etwa Ende Juni 2018 werden Leitungen erneuert, um Baufreiheit für den eigentlichen Stützwandbau zu schaffen. Dazu wird die Drewag eine provisorische Wasserleitung errichten. Im Anschluss wird eine neue Gas- und Wasserleitung in der Straße verlegt. In der Gehwegfläche finden zum Teil neue Trassen für Elt, Fernmeldeleitung, Telekom und Vodafone Platz, einschließlich der erforderlichen Hausanschlüsse. Für die Umbindung der Leitung werden Querungen in der Calberlastraße notwendig. Es kann deshalb zu kurzen Vollsperrungen von maximal ein bis zwei Tagen kommen. Die Termine werden rechtzeitig angemeldet und veröffentlicht. Bei einer Vollsperrung steht keine Umleitung zur Verfügung, deshalb soll diese möglichst vermieden werden.

Der zweite Bauabschnitt umfasst den Rückbau und Neubau der Stützwand. Beginn ist voraussichtlich Anfang Juli 2018. Der Verkehr wird dann auf der Bergseite der Calberlastraße geführt. Dafür wird der neue Gehweg provisorisch überbaut, um auch hier eine Verkehrsbreite von bis zu drei Metern zu gewährleisten. Die Fußgängerführung bleibt wie im ersten Bauabschnitt bestehen. Für den Abbruch und Neubau wird ein „Berliner Verbau“ eingebracht. Dazu wird ein Bohrgerät eingesetzt, welches von der Baustelleneinrichtung Pillnitzer Landstraße aus arbeitet. Damit kann der Verkehr auf der Calberlastraße auch in dieser Bauphase gewährleistet werden. Die Ampeln für Fußgänger auf der Pillnitzer Landstraße werden mit der Ampel auf der Calberlastraße koordiniert. Fußgänger gehen dann über den Gehweg der Pillnitzer Landstraße vor der Grundschule und über die Treppe. Es ist vorgesehen, gegebenenfalls Fußgängerbrücken über die Baugruben zu errichten. Die Zufahrt zu den Grundstücken in der Calberlastraße wird weitestgehend gewährleistet. Kurzzeitig können Sperrungen der Zufahrten notwendig sein, die rechtzeitig mit den betroffenen Anliegern abgestimmt werden. Die Winzerstraße bleibt bis zum Bauende im Dezember 2018 Einbahnstraße. Das Straßen- und Tiefbauamt bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Einschränkungen.