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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/03/pm_056.php 22.03.2018 14:33:24 Uhr 29.03.2024 06:17:01 Uhr

Dresden fördert innovative Projekte

Bewerbungen bis 20. April möglich

Nach dem erfolgreichen Start der Innovationsförderung im vergangenen Jahr unterstützt das Amt für Wirtschaftsförderung auch 2018 innovative Projekte von Dresdner Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren Institutionen. Dafür stehen dieses Jahr 500 000 Euro zur Verfügung. Die Fördersumme für einzelne Projekte beträgt mindestens 10 000 Euro und maximal 100 000 Euro. Ab Montag, 19. März, bis zum 20. April 2018 können Projektanträge eingereicht werden. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zur Förderung stehen im Internet unter www.dresden.de/innovativ.

Die Förderung ist themenoffen angelegt: „Wir zielen auf Zukunftsthemen ab – denkbar sind beispielsweise Vorhaben in den Gebieten Industrie 4.0, Smart City, neue Materialien, zukünftige Energiesysteme oder Mobilität“, erklärt Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung. „Unsere Förderung soll helfen, Zukunftstechnologien aus Dresden international verfügbar zu machen. Diese sollen auch in der Stadt zur Anwendung kommen. So können wir die Innovationskraft des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes stärker sichtbar machen und schließlich weitere Gründer und Investoren anlocken“, so Franke weiter.

Antragsberechtigt sind Gründer und Start-ups aus dem Hochtechnologiebereich, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Dresden sowie Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU im Rahmen von Unternehmensverbünden. Gefördert werden:

  • Demonstratoren, Referenzobjekte und Pilotprojekte im Stadtgebiet Dresden
  • innovative, gerade erst auf dem Markt eingeführte Produkte
  • Technologien und Dienstleistungen aus Schlüsseltechnologien
  • Smart-City-Anwendungen

Anträge sind mit dem Betreff "Innovationsförderung" bis zum 20. April 2018 (Posteingang) an folgende Postanschrift zu richten: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung Smart City, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Ein Fachgremium bewertet die Anträge und erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag. Über die Vergabe der Förderung entscheidet letztlich der Ausschuss für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden.