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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/03/pm_043.php 19.03.2018 16:37:31 Uhr 24.04.2024 11:12:41 Uhr

Veranstaltung für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen

Gleichstellungsbeauftragte ruft zur Teilnahme am Equal Pay Day auf

Am Sonntag, 18. März 2018, 17 bis 19.30 Uhr, findet die Aktion „Lichtbrücken gegen Lohnlücken – Let’s bridge the gender pay gap!“anlässlich des Equal Pay Days statt. Alle Interessierten sind unterhalb der Albertbrücke, Altstädter Seite herzlich willkommen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Der Eintritt ist frei. Veranstalter: die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah, der Landesfrauenrat Sachsen e. V., der *sowieso* Frauen für Frauen e. V., der Kreativen Werkstatt Dresden e. V., das DRESDNER Kulturmagazin und der Business Professional Women (BPW) Germany e. V. ein.

Geplant sind Statements zur Entgeltgleichheit, Live-Lyrik mit Kaddi Cutz, Musik der Frauenband YouKarli, eine Lichtkunstshow mit Ausführungen von Andrea Hilger und Hilluminationen, eine Performance und eine Mitmachaktion „Schirme“. Für die Schirmaktion werden im Vorfeld der Veranstaltung, unter anderem über die sozialen Medien, Sprüche im Kontext des Equal Pay Days gesammelt. Am Aktionstag können Sprüche auf Regenschirme mit Neonfarben gesprüht werden.

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. In Deutschland markiert der Aktionstag symbolisch die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen.
Der Equal Pay Day ist symbolisch der Tag, bis zu dem Frauen statistisch gesehen umsonst arbeiten müssen, während Männer ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Lohnlücke in Deutschland, gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn, 21 Prozent (2016) betrug. Umgerechnet ergeben sich daraus 77 Tage (21 Prozent von 365 Tagen) und das Datum des nächsten Equal Pay Day am 18. März 2018.

Der Gender Pay Gap beschreibt die geschlechtsspezifische Lohnlücke: den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen. Die vom Statistischen Bundesamt errechneten Bruttostundenlöhne der Frauen betrugen im Jahr 2016 16,26 Euro, während Männer auf 20,71 Euro kamen.