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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/01/pm_052.php 25.01.2018 16:21:14 Uhr 24.04.2024 13:33:58 Uhr

Kostenlose Beratung in Mietrechtsfragen

Neue Richtlinie Mietrechtsberatung am 1. März als Vorlage im Stadtrat

Die neue Richtlinie Mietrechtsberatung ist auf den Weg gebracht. Der Stadtrat wird das Thema voraussichtlich am 1. März in seiner Sitzung behandeln. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Dresdnerinnen und Dresdner, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter bzw. Grundsicherungs- oder Asylbewerberleistungen vom Sozialamt beziehen, einen Gutschein für eine kostenlose Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten erhalten. Die Berechtigten können die Beratungsstelle prinzipiell frei wählen. Bedingung für die gebührenfreie Beratung ist, dass die Stelle zur Mietberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz befugt ist und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialamt abgeschlossen hat.

Nachdem der Wohnbeirat die Neufassung der Richtlinie am 22. Januar mit großer Mehrheit bestätigt hat, zeigt sich Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann optimistisch: „Das ist ein gutes Signal. Ich bin zuversichtlich, dass der Ausschuss für Soziales und Wohnen am nächsten Dienstag diesem Votum folgt. Ich verspreche mir von der Beratung, dass sie zu mehr Gerechtigkeit und Klarheit beiträgt. Insbesondere bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen lohnt es sich, genauer hinzuschauen.“ Der Beratungsgutschein ermöglicht mündliche Kurzberatungen, insbesondere zu Mieterhöhungsverlangen und Betriebskostenabrechnungen sowie die kostenfreie Übernahme des hierfür notwendigen Schriftverkehrs mit dem Vermieter.

Nach dem Sozialausschuss wird der Stadtrat die Beschlussvorlage V1794/17 voraussichtlich am 1. März 2018 behandeln. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Dresdner Amtsblatt in Kraft. Das wird frühestens am 9. März 2018 sein.