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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2018/01/pm_029.php 19.01.2018 11:39:39 Uhr 19.03.2024 03:00:44 Uhr

Werkstatt zur „Bunten Republik Neustadt 2018“

Anträge auf straßenrechtliche Sondernutzung für „Insellösungen“ sind noch bis 2. März möglich

Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften lädt am Mittwoch, 17. Januar 2018, um 17 Uhr Interessenten, die sich als Inselverantwortliche/Veranstalter für die „Bunte Republik Neustadt 2018“ engagieren wollen, zu einer Werkstatt ein. Die Veranstaltung findet im Saal der Scheune, Alaunstraße 36 - 40, statt. „Wir würden uns freuen, wenn sich für die Bespielung einzelner Bereiche – so genannter ,,Inseln" - Inselverantwortliche/Veranstalter finden“, ruft Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain auf. „Das würde dem bürgerschaftlichen Ansatz des Stadtteilfests entsprechen. Am Martin-Luther-Platz gibt es dazu schon gute Erfahrungen“, so Schmidt-Lamontain weiter.

Das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt wird von Freitag, 15. Juni 2018, bis Sonntag, 17. Juni 2018, stattfinden. Die Erlaubnispraxis ist im Amtsblatt sowie unter www.dresden.de/brn veröffentlicht. In einer Werkstatt können sich potentielle Inselverantwortliche zusammenfinden und sich kreativ austauschen. Zur bereits erprobten Insellösung am Martin-Luther-Platz wird es einen Erfahrungsbericht geben. Mitarbeiter der Verwaltung und des Ortsamts Neustadt beantworten Fragen. Alle im öffentlichen Verkehrsraum geplanten Einzelaktivitäten sind zu beantragen und bedürfen einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Die Vertreter der Verwaltung werden direkt beraten. Inselverantwortliche/Veranstalter können natürliche Personen, Gewerbetreibende, oder Vereine sein, die ihren Hauptwohnsitz, ihr Geschäft bzw. Lokal oder ihren Vereinssitz im Festgebiet haben. Für sogenannte "Inseln" ist durch Inselverantwortliche/Veranstalter der Sondernutzungsantrag in der Zeit vom 2. Januar 2018 bis zum 2. März 2018 zu stellen.