Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/12/pm_028.php 13.12.2017 15:13:54 Uhr 19.03.2024 12:04:43 Uhr

Luftreinhalteplan: Neuer Entwurf liegt zur Einsichtnahme aus

Seit Donnerstag, 7. Dezember 2017, liegt ein neuer Entwurf des Luftreinhalteplanes im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden bis einschließlich Donnerstag, 11. Januar 2018, zur Einsichtnahme aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich den Plan montags und freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr in der Grunaer Straße 2 in 01069 Dresden, Raum N 120, ansehen. Online steht der Entwurf unter www.dresden.de/Luftreinhalteplan-2017 und beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.umwelt.sachsen.de.

„Die Luftbelastung hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, wir sind aus dem roten Bereich jedoch noch nicht raus. Spätestens seit dem Dieselskandal wissen wir, dass Diesel-Pkws zum Teil wesentlich mehr Stickstoffoxide ausstoßen, als die offiziellen Grenzwerte erlauben. Wir legen einen Planentwurf vor, mit dem Sperrungen für Dieselfahrzeuge nicht notwendig werden sollen. Dafür müssen wir den Nachholbedarf bei Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr in Dresden rasch ausgleichen. Dann können mehr Leute das Auto stehen lassen. Ich hoffe auf eine große Beteiligung der Bürgerschaft am Planungsprozess“, so die Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen.

Stellungnahmen, Hinweise, Einwände oder Anregungen zum neuen Entwurf des Luftreinhalteplanes können bis einschließlich 25. Januar 2018 beim Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden per Post an das Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden oder per E-Mail an umwelt.stadtoekologie@dresden.de eingereicht werden. Das Umweltamt steht darüber hinaus auch für Rückfragen zur Verfügung.

Der neue Luftreinhalteplan ist ein Nachfolger des Plans vom Mai 2011. Nachdem 2014 an der Messstation Dresden Bergstraße mehr als die 35 zulässigen Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Feinstaub festgestellt wurden und dort auch der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid fortlaufend überschritten wurde, war die Landeshauptstadt Dresden gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG aufgefordert, einen neuen Entwurf des Luftreinhalteplanes zu erstellen. Dieser zeigt Maßnahmen auf, durch die die Grenzwerte für die Luftschadstoffe in Dresden schnellstmöglich eingehalten werden. Ein Schwerpunkt ist dabei die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs.