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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/11/pm_106.php 05.12.2017 15:04:14 Uhr 20.04.2024 02:41:29 Uhr

OVG fällt Urteil über Dresdner Schülerbeförderungskosten

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Bautzen hat am Dienstag, 28. November, über den Antrag eines Elternpaars zur Ablehnung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten auf Grund der städtischen Satzung auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten entschieden. Es hat damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. Dezember 2015 bestätigt und die Berufung der Landeshauptstadt Dresden zurückgewiesen.

Gestritten wurde um die seit den 90iger Jahren geltenden städtischen Schülerbeförderungsregeln für Schüler ab Klassenstufe 11 an Gymnasien, Beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen. Für diese Schüler konnte eine Kostenerstattung nur genehmigt werden, wenn der notwendige Schulweg länger als 35 Kilometer ist. Der Grundgedanke ab Klasse 11 bestand darin, dass es möglich erschien, 16jährigen Schülern die Fahrten zur Schule innerhalb des Dresdner Stadtgebietes zuzumuten. Zusätzlich gibt es auch die ermäßigten Monatskarten etc. Nach der Rechtsauffassung des Gerichtes entbehre diese Einschränkung aber einer gesetzlichen Grundlage.

„Das Schulgesetz räumt den kreisfreien Städten und den Landkreisen als Träger der Schülerbeförderung einen großen Gestaltungsspielraum bei den Regeln für die Schülerbeförderung ein. Dieser Gestaltungsspielraum wird mit dem Urteil des OVG eingeschränkt. Zunächst ist das schriftliche Urteil mit der Urteilsbegründung abzuwarten. Erst dann kann abschließend beurteilt werden, ob und wie die Satzung zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten für die betroffene Altersgruppe anzupassen ist. Dann müssten wir auch die laufenden Geldleistungen neu kalkulieren“, fasst Bürgermeister Hartmut Vorjohann die nächsten Schritte zusammen.

Aktuell gehen jährlich rund 6 800 Anträge für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei der Stadt ein. Für die Schülerbeförderung mit Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) entstehen dabei Kosten in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro. Diese erhöhen sich bei einer Überarbeitung der Satzung um einen wesentlichen Betrag.