Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/11/pm_090.php 04.12.2017 11:25:30 Uhr 25.04.2024 14:38:55 Uhr

Sachgebiet Unterhaltsvorschuss kurzzeitig geschlossen

Vom 27. November bis zum 1. Dezember

Im Jugendamt bleibt das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss in der Woche von Montag, 27. November, bis Freitag, 1. Dezember, geschlossen. Persönliche Beratungsgespräche sind in dieser Zeit nicht möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch telefonisch unter 0351-4884737 und per E-Mail unter jugendamt@dresden.de erreichbar. Bürgerinnen und Bürger, die Unterhaltsvorschuss fristgerecht beantragen wollen, können ihre Anträge per E-Mail-Scan zusenden oder per Post an Jugendamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, richten. Vollständig ausgefüllte Anträge inklusive der notwendigen Unterlagen können auch an der Informationsstelle im Erdgeschoss des Neuen Rathauses am Dr.-Külz-Ring 19 sowie in allen Dresdner Bürgerbüros abgegeben werden.

Die Schließung ist wegen der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, das zum 1. Juli in Kraft getreten ist, notwendig. Da jetzt viel mehr Kinder und Jugendliche anspruchsberechtigt sind, liegen im Sachgebiet noch viele unbearbeitete Anträge vor. Mit der neuen Gesetzesreglung haben auch Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet und bereits 72 Monate diese staatliche Leistung bezogen haben, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch, wenn von dem unterhaltspflichtigen Elternteil kein Unterhalt gezahlt wird. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Kind nicht auf SBG II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil, der SGB II-Gelder bezieht, ein eigenes Einkommen von mehr als 600 Euro brutto hat.