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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/11/pm_018.php 13.11.2017 08:22:02 Uhr 28.03.2024 23:22:29 Uhr

Dresden ist gut auf den Winter vorbereitet

Mann schaufelt auf einem Berg Streusalz
An der Schaufel: Andreas Ferl, Gruppenleiter Winterdienst im Straßen- und Tiefbauamt

Der Winterdienst der Landeshauptstadt Dresden betreut von 1400 Kilometern Straßennetz rund 707 Kilometer in festen Tourenplänen. Auf etwa 66 Kilometern werden wegen des Umweltschutzes keine Auftaumittel eingesetzt. Für diesen Winter stehen insgesamt 44 Fahrzeuge bereit. Sie beräumen und streuen die Dresdner Straßen. Alle sind mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet. Sie fahren in zwei Schichten. Auftragnehmer für den Winterdienst sind der Regiebetrieb „Zentrale Technische Dienstleistungen“ der Landeshauptstadt Dresden und sechs mittelständische Unternehmen unserer Stadt. In insgesamt 34 Verträgen sind Aufgaben und Territorien genau definiert. So werden außer den Fahrbahnen 260 000 Quadratmeter Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege betreut. Für die Winterdienstsaison 2017/2018 sind 1,5 Millionen Euro für Fremdleistungen eingeplant. Weitere 500 000 Euro stehen für Material zur Verfügung. Durch den städtischen Straßenwinterdienst sind Leistungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro geplant.

Laut Stadtratsbeschluss wird erstmalig für zunächst ein Jahr ein Auftragnehmer Abschnitte des Elberadweges winterdienstlich betreuen. Konkret: Altstadtseite zwischen dem Zugang Steinstraße und dem Blauen Wunder und Neustadtseite, zwischen dem Zugang Waldschlösschenbrücke und dem Anschluss Molenbrücke. Für diese Leistungen sind 150 000 Euro bereit gestellt. Dafür ist Streugut, Räumen, Streuen und Streugut entsorgen zu realisieren.
Im Januar 2013 gab es ein Thermalmapping. Dresdner Straßen wurden die Temperaturen gemessen. Aktuell stehen der Stadt sechs Glättemeldeanlagen an sensiblen Straßenabschnitten zur Verfügung. Dieses Wissen fließt mit den Wetterdaten in die Vorhersagemodelle. Aufbauend darauf, werden seit vergangenem Winter die Streckenprognosen mit den Einsatzplänen verglichen.

Die Kosten für den Winterdienst in der letzten Saison 2016/17 beliefen sich insgesamt auf 1,83 Mio. Euro für externe Auftragnehmer. Dazu kamen städtische Leistungen in Höhe von 1,53 Mio. Euro und Kosten für Material in Höhe von 685 000 Euro.

Anliegerpflichten

Im Sächsischen Straßengesetz (§ 51, Abs.3/5) heißt es: "Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen." Auf dieser Grundlage wurde die Winterdienstanliegersatzung der Landeshauptstadt Dresden beschlossen, deren gültige Fassung am 7. Dezember 2001 im Amtsblatt vom 13. Dezember 2001 veröffentlicht worden ist. In der Satzung sind die Anliegerpflichten bei Schneefall und Glätte auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Treppen und Fahrbahnen ohne Gehweg geregelt. So muss ein Gehweg bei Bedarf breiter als die immer zitierten 1,50 Meter geräumt und gestreut werden. Dieser Fall trifft zu, wenn Bushaltestellen vorhanden sind. Diese Haltestellen sind ebenfalls zu beräumen und zu streuen.

Schnee, der zusammengeschoben wird, gehört keinesfalls auf die Fahrbahn. Er ist entlang der Gehwege oder Grundstücksbegrenzungen oder anderweitig geeignet anzuhäufen. Straßenabläufe, Hydranten, Gas- und Wasserschieber müssen freigelegt und frei gehalten werden. Die Flächen müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr von Schnee – und Eisglätte beräumt sein. Sooft es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert, sind diese Maßnahmen tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Landeshauptstadt Dresden auf öffentlichen Gehwegen (z. B. in Fußgängerzonen oder auf bedeutenden Fußgängerüberwegen) ebenfalls Winterdienstleistungen ausführt. Die Verpflichtung für den Anlieger besteht in jedem Fall. In Fußgängerzonen genügen angemessen breite Streifen in der Mitte und am Rand mit mehreren Querverbindungen.

Die Kommunen sind befugt und verpflichtet, die Einhaltung der Winterdienstanliegerpflichten zu kontrollieren. Säumige Anlieger werden angehalten, ihren Pflichten nachzukommen, gegebenenfalls unter Androhung einer Geldbuße. Bei groben Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit kann es auch zum Anordnen und Ausführen einer Ersatzvornahme kommen, deren Kosten der betroffene Anlieger zu tragen hat.

Ist der Winter vorbei, gebietet § 3 e) der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16. Dezember 2004 den Anliegern, die „Reste von Streugut nach Beendigung der Winterperiode zu entfernen.“