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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/10/pm_057.php 01.11.2017 10:12:06 Uhr 25.04.2024 07:52:18 Uhr

Betriebsruhe am Brückentag, 30. Oktober

Am Montag, 30. Oktober, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Auch Telefonsprechzeiten entfallen. Dazu gehört zum Beispiel die Telefonsprechzeit des Fundbüros. Dort sind ab Mittwoch, 1. November, telefonische Anfragen von 13 bis 15 Uhr wieder möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:

  • Zentrales Bürgerbüro Altstadt des Bürgeramtes
  • Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
  • Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamte
  • Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich, zum Beispiel Museen und Theater
  • Städtische Bibliotheken
  • Sachgebiete Straßeninspektionen, Brückeninspektion und Lichtsignalanlagen des Straßen- und Tiefbauamtes
  • Abteilung Standesamt des Bürgeramtes
  • Einrichtungen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden, zum Beispiel die Energieverbundarena
  • Fachbereiche des Eigenbetriebes Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes
  • Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Arbeit des Sachgebietes Infektionsschutz/Medizinalaufsicht im Gesundheitsamt werden trotz Betriebsruhe sichergestellt.
  • Die städtischen Kindertageseinrichtungen halten keine Betriebsruhe und sichern die Betreuungszeiten ab.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die durch diese Organisationseinheiten angebotenen Dienstleistungen während der Sprechzeiten in Anspruch nehmen.

Fristgerechte Einsprüche bei der Bußgeldbehörde auch am Brückentag möglich

Auch die die Abteilung Verwaltung und Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes hat am 30. Oktober geschlossen. Frist wahrende Einsprüche, die Abgabe von Führerscheinen sowie Einspruchseinlegungen zur Niederschrift sind dennoch möglich. Die Betreffenden können dazu in das Zentrale Bürgerbüro Altstadt, Theaterstraße 11, kommen.

Wichtig ist, dass sie den betreffenden Bußgeldbescheid dabei haben und vorlegen.

Außerdem können Frist wahrende Einsprüche auch schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden geschickt werden. Ebenso ist es möglich, Einsprüche per Fax unter 0351-4885903 oder per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de zu senden.

Bei jeder schriftlichen Übersendung muss das Aktenzeichen angegeben werden.