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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/10/pm_045.php 24.10.2017 08:21:02 Uhr 19.03.2024 05:50:03 Uhr

Dresden führt neues Finanzierungsmodell für Tagesmütter und -väter ein

Gutachten des Deutschen Vereins soll Finanzierung transparent und gerichtsbeständig machen

Die Landeshauptstadt Dresden will zum 1. Januar 2018 ein neues Finanzierungsmodell für die in Dresden tätigen Tagesmütter und -väter einführen. Darüber informierte heute, Donnerstag, 19. Oktober, Bildungsbürgermeister Hartmut Vorjohann auf einer Pressekonferenz. Das Modell sieht zahlreiche Veränderungen und finanzielle Verbesserungen für die rund 415 Kindertagespflegepersonen sowie rund 80 Ersatztagespflegepersonen vor, die im Rahmen des städtischen Bedarfsplanes Leistungen in der Kindertagesbetreuung anbieten. Es ist Bestandteil der neuen „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Dresden“, über die der Stadtrat voraussichtlich im Dezember 2017 entscheiden wird. Die städtischen Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege werden mit dem neuen Finanzierungsmodell um rund 3,9 Millionen Euro pro Jahr von 15,5 Millionen Euro auf 19,4 Millionen Euro steigen. Für die einzelnen Kindertagespflegepersonen sind Einkommensverbesserungen von bis zu 1 100 Euro monatlich möglich.

Mit dem neuen Modell reagiert die Landeshauptstadt Dresden auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden (Az. 1 K 1718/13). In einem Musterverfahren hatte das Gericht im Februar 2016 festgestellt, dass die Angemessenheit der bis dato gezahlten monatlichen Geldleistungen für die Kindertagespflegepersonen nicht hinreichend plausibel untersetzt und begründet werden konnten. Die angefochtenen Leistungsbescheide wurden daraufhin durch das Gericht aufgehoben. „Die Stadt ist hier in einer kniffligen Position“, erläutert der Bildungsbürgermeister den Hintergrund der damaligen Entscheidung. „Das Gesetz sagt lediglich, dass den Kindertagespflegepersonen eine laufende Geldleistung zu gewähren ist. Aber weder Bund noch Land haben gesetzlich definiert, wie kalkuliert werden muss. Das Feld wird jedem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst überlassen. Am Ende des Tages überprüfen wieder die Gerichte“, so Vorjohann weiter.

Diesen Kreislauf will der Bildungsbürgermeister mit dem neuen Vergütungsmodell durchbrechen. „Wie die Tagesmütter und -väter ist auch die Stadt höchst interessiert, in dieser sensiblen Frage endlich Rechtssicherheit zu erlangen. Eine hohe Qualität und Fachlichkeit der Leistungen soll wieder im Fokus stehen“, fasst Vorjohann die städtischen Ziele zusammen. Man habe deshalb ganz bewusst auf den externen Sachverstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge und den Gutachter Prof. Dr. Johannes Münder gesetzt, um sich eine gerichtsfeste Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistungen erarbeiten zu lassen. Sowohl der Deutsche Verein, als Münder sind in der Fachwelt in höchstem Maße anerkannt. Münder ist unter anderem Mitherausgeber des Frankfurter Kommentars zum SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), also der einschlägigen gesetzlichen Grundlage für das neue Finanzierungsmodell. Lediglich in Nuancen habe die Verwaltung den vom Gutachten vorgegeben Rahmen noch mit eigenem Ermessen ausgefüllt.

„Das Ergebnis unserer Anstrengungen macht das Leistungsfeld der Kindertagespflege in Dresden noch attraktiver. Ich denke, es wird nicht nur das Verwaltungsgericht, sondern vor allem die Tagesmütter und -väter überzeugen“, zeigt sich Vorjohann zuversichtlich. Die Entscheidung über Richtlinie und Finanzierungsmodell obliegt dem Stadtrat. Er wird sich voraussichtlich auf seiner letzten Sitzung des Jahres 2017 mit dem Thema befassen. Die entsprechende Beschlussvorlage (V1931/17) hat der Oberbürgermeister in dieser Woche an die Gremien des Stadtrates übergeben. Sollte der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen, tritt die neue Richtlinie zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das Finanzierungsmodell wird wegen des Verwaltungsgerichtsurteils für alle Kindertagespflegepersonen rückwirkend zum 1. Januar 2016 angewendet werden.