Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/10/pm_044.php 14.11.2017 13:22:58 Uhr 19.03.2024 09:12:31 Uhr

Barrierefreies Bauen – Fördermittelanträge bis 12. Januar 2018 stellen

Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag noch viel zu oft auf Barrieren. Das Förderprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ unterstützt Maßnahmen, die den Zugang und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen ermöglicht. In Dresden konnten so bisher über 60 solcher Projekte bezuschusst werden. Der Landeshauptstadt Dresden stehen aktuell 242 900 Euro Fördermittel für Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren zur Verfügung. Projekte für 2018 können mit bis zu 25 000 Euro finanziell unterstützt werden. Kulturellen Einrichtungen, Vereinen, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendeinrichtungen als auch Gast- und Sportstätten sollen sich speziell auf Menschen mit Behinderungen einstellen und entsprechenden Zugang schaffen. Gefördert werden: der Einbau von barrierefreien WCs, Erschließung für Rollstuhlnutzer und Menschen mit Gehbehinderung, beispielsweise der Einbau von Rampen, Treppenliften, automatische Türöffner, Türverbreiterungen und anderes, technische Lösungen für Menschen mit Hörbehinderungen, insbesondere induktive Höranlagen, Informations- und Orientierungselemente für Menschen mit Sehbehinderungen, zum Beispiel tastbare Lagepläne, Informationstafeln und Hinweise oder Leiteinrichtungen mit akustischer oder taktiler Information.

Die Träger/Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind aufgefordert, ihre Vorhaben zum Abbau von Barrieren bei der Landeshauptstadt Dresden bis Freitag, 12. Januar 2018 einzureichen. Für die Beantragung ist ein Formular zu verwenden, welches auf www.dresden.de/barrierefrei-bauen heruntergeladen werden kann. Hier stehen auch ausführliche Informationen zum Förderprogramm.

Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen, Stadtteilzentren, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und Freibäder.

Die Vorschläge werden durch das Stadtplanungsamt sowie durch die Beauftragte und den Beirat für Menschen mit Behinderungen bewertet. Sind Maßnahmen bei der Auswahl als besonders vordringlich eingestuft worden, erfolgt ab Februar 2018 eine Abstimmung zur erforderlichen qualifizierten Antragstellung.

Der Maßnahmenvorschlag mit dem ausgefüllten Antragsformular kann digital oder per Post eingereicht werden an: Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, E-Mail: stadterneuerung@dresden.de oder Fax: 0351-4883816.

Das Formular und die Erläuterungen können auch direkt beim Stadtplanungsamt angefordert werden. Für eine Unterstützung bei der Antragstellung und bei Fragen stehen Kollegen des Stadtplanungsamtes zur Verfügung: Thomas Köhler, Telefon 0351-4883292, E-Mail: tkoehler@dresden.de und Wolfgang Kreher, Telefon 0351-4883295, E-Mail: wkreher@dresden.de