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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/09/pm_081.php 25.09.2017 16:13:31 Uhr 19.03.2024 11:39:14 Uhr

Bundestagswahl 2017 – Amtliche Informationen und erste Zahlen

Bürgertelefon

Fragen zum Wählerverzeichnis, zur Briefwahl und zu den Wahllokalen können an das Bürgertelefon unter Telefon 0351-4881120 gerichtet werden.

Am kommenden Sonntag, 24. September 2017, wählen die Bürgerinnen und Bürger den 19. Deutschen Bundestag. Die Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr.

Briefwahl

Noch bis Freitag, 22. September 2017, um 18 Uhr können die Dresdner Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag sollte persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Hier können die Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort wählen.
Das Briefwahlbüro, Theaterstraße 11-15, 1. Etage, Raum 100, ist bis zum Freitag, 22. September, von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen noch zu Hause haben, sollten diese schnellstmöglich absenden. Sie müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, eingehen. Die Landeshauptstadt Dresden empfiehlt ab Freitag, 22. September 2017 die Briefe direkt im Rathaus abzugeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einzuwerfen.

Von den derzeit rund 429 500 Wahlberechtigten beantragten bis Freitag, 15. September 2017, bereits 93 453 Briefwahl. Zur Bundestagswahl 2013 waren es insgesamt 76 574 Wahlscheinanträge.

11 733 Personen wählten bis zum 15. September 2017 im Briefwahlbüro per Sofort-Briefwahl. Darüber hinaus gingen bis zu diesem Zeitpunkt 44 360 Wahlbriefe postalisch bei der Landeshauptstadt ein. Insgesamt liegen damit 56 093 Wahlbriefe schon zur Auszählung am Sonntag bereit.

Ablauf am Wahltag

Die 361 Dresdner Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe. Die Wahlberechtigten benötigen für die Wahl die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass. Sie finden die Adresse ihres Wahllokals und Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung. Wer diese verlegt hat, kann in seinem Wahllokal auch mit Personalausweis oder Reisepass wählen. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Die Wahlhandlung sowie Ergebnisermittlung sind öffentlich. Jede interessierte Person kann zuschauen.

Das Ergebnis der Briefwahl wird von 117 Briefwahlvorständen ermittelt. Sie treten am Wahltag um 15 Uhr im Neuen Rathaus am Dr.-Külz-Ring zusammen. Die Briefwahlvorstände öffnen die eingegangenen Wahlbriefe. Der Wahlschein mit den Angaben zum Wähler und der Stimmzettelumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettel werden voneinander getrennt, so dass das Wahlgeheimnis gesichert ist. Nach Ablauf der allgemeinen Wahlzeit um 18 Uhr entnehmen die Briefwahlvorstände die Stimmzettel den Stimmzettelumschlägen und zählen die Stimmen. Auch die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung der Briefwahlergebnisse sind öffentlich.

Die Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Wähler einen von mehreren Bewerbern aus seinem Wahlkreis als Direktkandidaten. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis zieht als Abgeordneter in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wählt er eine von mehreren Landeslisten, die von den Parteien aufgestellt worden sind. Die Zweitstimme ist für die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die einzelnen Parteien maßgeblich. Die Dresdnerinnen und Dresdner erhalten für die Bundestagwahl einen Stimmzettel mit abgeschnittener rechter oberer Ecke. Hier legen blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimmzettelschablone an, um selbstständig an der Wahl teilnehmen zu können.

Bürgerentscheid Historisches Ortsbild Langebrück

In der Ortschaft Langebrück findet außerdem ein Bürgerentscheid statt. Die Abstimmungsberechtigten befinden hier über den Entscheidungsvorschlag: „Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück soll sich gegenüber dem Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden dafür einsetzen, dass das historische Ortsbild im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Langebrück (Alter Dorfkern und Villengebiet Langebrück) auch weiterhin über das allgemeine Baurecht hinaus besonders geschützt wird."

Der zur Abstimmung gestellte Entscheidungsvorschlag gilt als angenommen, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, hat der Ortschaftsrat zu entscheiden.

Ergebnisse

Mit den ersten Ergebnissen kann ab etwa 19 Uhr gerechnet werden. Das vorläufige Endergebnis für Dresden steht voraussichtlich gegen 22 Uhr fest. Alle Zahlen veröffentlicht die Landeshauptstadt Dresden ab 18.30 Uhr im Internet unter www.dresden.de/wahlen.

Das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl für die Dresdner Wahlkreise 159 und 160 stellt der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 28. September 2017, fest. Die öffentliche Sitzung findet um 13 Uhr im Festsaal des Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, statt. Hier wird ebenfalls am 28. September 2017 um 17 Uhr auch das amtliche Endergebnis für den Bürgerentscheid in Langebrück durch den Ortschaftswahlausschuss festgestellt.

Wahllokal finden

Die Wahlberechtigten finden ihr entsprechendes Wahllokal im Themenstadtplan.