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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/08/pm_060.php 23.08.2017 14:40:52 Uhr 20.04.2024 12:03:11 Uhr

Hinweise zur Wahlbenachrichtigung und Einsicht ins Wählerverzeichnis

Informationen für Wahlberechtigte zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Versand der Wahlbenachrichtigungen
Bis zum 3. September 2017 erhalten die rund 430 000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 24. September 2017.

Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten, also seit dem 24. Juni 2017, in der Bundesrepublik wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahlbenachrichtigung enthält neben den persönlichen Angaben des Wahlberechtigten auch Hinweise zum eigenen Wahlkreis und dem zugeordneten Wahllokal. Genaue Informationen zur Lage des Wahllokals sind ab Mitte August auch online im Themenstadtplan unter www.dresden.de/wahlen zu finden.

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass grundsätzlich nur wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis war der 13. August 2017. Alle zu diesem Zeitpunkt bei der Stadt Dresden mit Hauptwohnung gemeldeten, wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wurden in das Wählerverzeichnis übernommen.

Wer bis zum 3. September 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unbedingt an die Wahlbehörde wenden. Dafür ist ab dem 21. August 2017 das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0351-4881120 geschaltet. In diesem Fall kann auch Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden. Das Wählerverzeichnis liegt vom 4. September bis zum 8. September 2017 im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11 bis 15, 1. Etage, Raum 100 zur Einsichtnahme aus. Wer nicht eingetragen wurde, muss bis zum 8. September 2017 gegen die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses Einspruch einlegen, um seine Rechte zu wahren.

Aufteilung des Wahlgebiets im Raum Dresden
Zur Bundestagswahl am 24. September 2017 ist das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Dresden in zwei Wahlkreise eingeteilt, den Wahlkreis 159 (Dresden I) und den Wahlkreis 160 (Dresden II – Bautzen II), der neben Teilen der Landeshauptstadt Dresden ebenso die Gemeinden Arnsdorf, Ottendorf-Okrilla, Wachau sowie die Städte Radeberg und Großröhrsdorf des Landkreises Bautzen umfasst.