Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/05/pm_092.php 02.06.2017 11:57:04 Uhr 19.03.2024 10:58:23 Uhr

Schulanmeldung für Erstklässler im Schuljahr 2018/2019

Termine zur Anmeldung am 31. August und 5. September

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2018/2019 für alle Kinder die Schulpflicht, die zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 30. Juni 2012 geboren sind. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden.

Die Stadtverwaltung bittet deshalb die Eltern und andere Sorgeberechtigte, ihr Kind an einem der folgenden Termine an einer Grundschule im Schulbezirk anzumelden:

  • Donnerstag, 31. August 2017, 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Dienstag, 5. September 2017, 14 Uhr bis 18 Uhr

Das Schulverwaltungsamt wird die Sorgeberechtigten schriftlich im August 2017 an die bevorstehenden Schulanmeldetermine erinnern. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben.

Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2018/2019 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

grüne Tafel mit Kreidenotizen und Klebezettel

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.