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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/05/pm_029.php 15.05.2017 14:30:44 Uhr 26.04.2024 01:45:51 Uhr

Ab August weiteres Bewohnerparkgebiet in Johannstadt-Nord

Bewohnerparkausweis bitte jetzt beantragen

Für die Johannstadt-Nord wird weiteres Bewohnerparken geschaffen. Ab 1. August, so das Straßen- und Tiefbauamt, gilt das Bewohnerparkgebiet Nr. 16 neu. Bereits jetzt können die Ausweise dafür beantragt werden. Das Areal umfasst folgende Straßenzüge und Hausnummern: Käthe-Kollwitz-Ufer 24 bis 43, Heinrich-Beck-Straße, Alfred-Schrapel-Straße, Hertelstraße, Neubertstraße (ohne Nr. 4), Gutenbergstraße, Blumenstraße zwischen Arnoldstraße und Neubertstraße, Burckhardtstraße, Pfotenhauerstraße zwischen Arnoldstraße und Neubertstraße, Arnoldstraße 18 bis 18 d, 20, 22, 26 und 28, Thomas-Müntzer-Platz 7 bis 11 und Terscheckstraße 2. Innerhalb von maximal vier Wochen, so die Zusage der Straßenverkehrsbehörde, werden die Bewohnerpark-Ausweise bereitgestellt.

Hintergrund ist, dass zeitgleich auf den genannten Straßen gebührenpflichtiges Parken mit Parkscheinautomaten eingeführt wird. Das hatte der Stadtrat zuvor beschlossen.

Die gebührenpflichtige Parkzeit ist auf Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr festgelegt. Die Parkgebühr beträgt je 30 Minuten 0,25 Euro. Der Tagestarif kostet drei Euro. Mit dem Bewohnerparkausweis Nr. 16 im Fahrzeug ist das Parken gebührenfrei. Außerdem dürfen die Inhaber des Bewohnerparkausweises an Straßenabschnitten parken, an denen für andere von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr das Parken verboten ist.

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese ist von der Gültigkeitsdauer abhängig und beträgt für ein halbes Jahr 20 Euro, für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 50 Euro. Die gewünschte Dauer ist bei Beantragung unbedingt mit anzugeben. Dem Inhaber eines Bewohnerparkausweises kann kein fester Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Der Bewohnerparkausweis berechtigt lediglich zum Parken auf den für Bewohner ausgewiesenen Stellflächen und befreit von der allgemeinen Parkgebührenpflicht. Andere Parkraumnutzer als die Bewohner – also im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Freiberufler, Besucher oder sonstige Anlieger – haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Wer ist berechtigt?

Die Regelung gilt nur für Bewohner der genannten Wohnhäuser, welche über keinen Tiefgaragenplatz oder privaten Stellplatz im Bewohnerparkbereich Nr. 16 verfügen. Allerdings kann auch für ein Zweitfahrzeug ein Antrag zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises gestellt werden. Antragsberechtigt ist jeder Bewohner, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz auf den genannten Straßen bzw. Hausnummern meldebehördlich nachweisen kann. Er muss über einen Führerschein mindestens der Fahrerlaubnisklasse für Pkw verfügen und Halter eines Fahrzeugs (Pkw oder gleichgestelltes Kfz bis maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) sein. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist vom Halter die schriftliche Bestätigung der dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich. Bei nicht persönlicher Antragstellung ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers nötig.

Wohin mit dem Antrag?

Um Wartezeiten in der städtischen Straßenverkehrsbehörde zu vermeiden, wird empfohlen, die Antragstellung per E-Mail oder per Post zu erledigen. Die Antragsunterlagen sind als Dateianhang (pdf, jpg, gif) bei E-Mail oder als Kopie bei Briefsendung beizufügen. Der Bewohnerparkausweis wird dann innerhalb von maximal vier Wochen zugesandt.


E-Mail bewohnerparken@dresden.de


Postanschrift

Landeshauptstadt Dresden
Straßen und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehrsbehörde
PF 12 00 20
01001 Dresden

Bei persönlicher Vorsprache sind die Antragsunterlagen im Original mitzubringen. Die Prüfung und Ausstellung des Bewohnerparkausweises erfolgt direkt. Mit Wartezeit ist zu rechnen.


Besucheranschrift

Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehrsbehörde
Lingnerallee 3, 01069 Dresden
Zugang über Südeingang
2. Etage, Zimmer 5232


Themenstadtplan

Telefon 0351-4884283 oder 0351-4884165


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